Dienstag, 20. Mai 2014

Eine neuer Stern am Journalistenhimmel – Gunnar Schupelius, genannt Dingens!

Gleichmass berichtet über den Artikel „Väter-Krieg zerstört das Leben der Kinder“ in der BZ, in dem Gunnar Schupelius (weil ich mir seinen Namen sicherlich nicht merken muss, nachfolgend Dingens genannt) über das neue Sorgerecht, oder besser gesagt das was er dafür hält, herzieht.So schreibt Gunnar Dingens bereits in der Einleitung:

„Vor einem Jahr, am 19.Mai 2013, trat ein neues Gesetz in Kraft. Unverheiratete Väter können seitdem das Sorgerecht für ihr Kind gegen den Willen der Mutter erzwingen.

Väter können etwas erzwingen, nicht einklagen und nach Prüfung durch angeblich unabhängige Richter erhalten, nein, sie können es erzwingen! Genau so könnte Herr Dingens seinem Wohnungsnachbarn gegenüber erzwingen die Musik ab 10 Uhr leiser zu stellen, er würde in diesem Fall jedoch von Recht reden. Er hätte das Recht ab 10 Uhr vor Ruhestörungen seines Nachbarn geschützt zu sein. Recht und Zwang und Gunnar Dingens. Hier, und auch aus der Überschrift, wird deutlich wer hier Täter und wer hier Opfer ist. „Väterkrieg zerstört das Leben der Kinder“ - nicht die heilige Mutter, nein, der Vater ist der Kriegstreiber, und das nur weil er Umgang mit seinem Kind haben möchte, für das er Unterhalt zahlt und das er liebt. Die Mutter, die diesen Umgang aus welchen Gründen auch immer nicht möchte ist gut, denn sie hat Gründe, wenn diese auch nur aus Narzissmus und Rache bestehen. Doch was hat der böse Vater (dieser Rechteerzwinger) nun erzwungen?

„Dazu muss die Mutter zu einer bestimmten Uhrzeit vor ihr Haus treten. Eine Helferin des Jugendamtes nimmt ihr das schreiende Bündel aus der Hand, reicht es dem Vater, der es in sein Auto steckt. Kein Übergang, kein Kennenlernen. Nach 45 Sekunden ist alles vorbei. So geht es zweimal die Woche.


Super, also ist Sorgerecht mal wieder gleich dem Umgangsrecht mit dem Kind und der Dingens stellt sich hier als absolut unwissenden Deppen hin, der nicht mal bereit oder in der Lage zu sein scheint, in einen Gesetzestext zu gucken und diesen zu verstehen oder kurz den hauseigenen Anwalt anzurufen, ehe er seinen Mist rauskotzt. Die Steigerungsform von ahnungslos scheint: ahnungslos, wissenslos, Springerredakteur zu sein…

Der Vater, der vor dem EU Menschenrechtsgerichtshof das Sorgerecht erfolgreich erstritten (oder erzwungen) hatte, hat seine uneheliche Tochter über einen längeren Zeitraum allein betreut. Er hatte also Umgang! Er durfte nur bei den Entscheidungen zur Schulwahl nicht mitbestimmen, nicht mal zum Elternabend oder Elternsprechtag gehen um unabhängig mit den Lehrern über die Probleme der Tochter zu reden und ggf. gezielt mit ihr zu üben. Er durfte seine Tochter nicht zum Arzt bringen, noch mit dem Arzt sprechen, z. B. um sich zu vergewissern dass Seeluft doch ganz gut ist für den Hustenreiz der Tochter und er den nächsten Urlaub an die See fährt. Er durfte sie aber sehen, mit ihr in den Urlaub fahren und sonst alles machen, auch OHNE gemeinsames Sorgerecht!

Somit scheint es, das Sorgerecht erst mal nichts mit Umgang zu tun hat, wozu ein kurzer Blick in den damalig verhandelten Fall gereicht hätte. Im obigen Beispiel geht es jedoch um Umgang mit dem Kind, den der Vater erfolgreich erstritten hat. Auch Lucas Schoppe ist einer dieser bösen Rechteerzwinger. Er hat Umgangsrecht, auch gegen den Willen der Mutter, kann also das Kind ebenso sehen, hat aber kein Sorgerecht. Das bedeutet, obwohl er selber Lehrer ist, hat er offiziell nicht das Recht mit den Lehrern seines Sohnes zu sprechen um ggf. gezielt mit dem Sohn zu üben. Das ist die Tatsache wenn man kein Sorgerecht hat, denn dann ist man auf den guten (Informations-) Willen der Mutter angewiesen, die diesen aber auch einfach so verweigern kann, wenn es ihr beliebt. Nachprüfbar sind die erhaltenen Informationen eh nicht, wozu auch. Kindswohl, das ist eine hohle Phrase die in den ebenso hohlen Hirnkästen von Richter, Rechtsanwälten und Journalisten rumspukt und die man rauskotzt wenn man es gerade braucht.

Aber hier, in diesem Fall, gebe ich sogar Herr Dingens Recht, es ist ein Unding das die Mutter zu einer bestimmten Urzeit vor das Haus treten muss (auch wenn dieses mit dem neuen Sorgerecht erst einmal nichts zu tun hat), eine Mitarbeiterin des Jugendamtes das Kind von der Mutter zum Vater trägt und dieser einfach wegfährt. Die Mutter kann hier aber zur Lösung des Problems beitragen, in dem sie selbst dem Jugendamt und dem Vater signalisiert, das diese doch bitte das nächste mal in die Wohnung kommen, oder man sich im Parkt trifft. Hier könnten die beiden dann eine Zeit verbringen, bis das Kind sich an den Vater gewöhnt hat (meist maximal 15 Minuten) und dann das Kind mit dem Vater weggehen lassen. Bei einem Kind das noch gestillt wird, empfehlen wir dann eine Milchpumpe mit dem man ein Fläschchen, das man dem Vater mitgeben kann, füllt

In Frankreich, wo übrigens ein gemeinsames Sorgerecht ab Geburt an gilt, werden die meisten Kinder mit 6 Monaten in eine Krippe gegeben, da ist nicht viel mit schreien! Ich bin immer 15 Minuten geblieben, bis mein Sohn „angekommen“ ist, das hat gereicht. Hier verbringen die Kinder dann zwischen 6 Stunden (in unserem Fall) bis hin zu 12 Stunden. Wobei ich zugeben muss, dass auch ich persönlich 12 Stunden für zu lang halte. Doch anscheinend möchte die Mutter all das nicht, denn sonst hätte der Vater da nichts „erzwingen“ müssen. Dann wäre das nämlich genau so gelaufen, die Eltern hätten sich verständigt, beide hätten ihre Regeln bestimmt und schwups, alles Supi.

Wenn jedoch die Mutter vor das Haus treten muss, das Jugendamt die Übergabe durchführt, dann scheint hier eine hochkonfliktuelle Familiensituation vorzuliegen, bei der die Mutter eben nicht bereit ist das Kind ohne Trara und Dramaqueenalüren zu übergeben. Ein Konflikt übrigens, an dem meist beide Eltern ihren Anteil haben. Eine Mediation, in der die Paarkonflikte gelöst und die Elternebene gestärkt wird, hilft hier oftmals Wunder. Passiert dieses nicht, so wird das Kind immer hin und hergerissen sein zwischen den Eltern. Selbst ein belassen des Kindes bei der Mutter, ohne das es den Vater kennen lernt wird das Kind innerlich seelisch zerreißen, denn das Kind merkt, selbst wenn die Mutter nicht abwertend über den Vater spricht, was jedoch selten passiert, alleine an der Situation, das es als Kind abgelehnt wird. Zum einen durch den Vater, auch wenn dies oftmals nicht der Fall ist, so empfindet es die Situation jedoch als solche, andererseits aber auch durch die Mutter, weil es selbst ein Teil des Vaters ist…

Was hier die Mutter jedoch möchte ist Verfügungsgewalt über das Kind, mit allen Mitteln, da geht dann nur noch der Weg über das Gericht. So schreibt Dingens selber:


„Nach vier Stunden ist das Baby wieder da, durstig, denn es wird noch gestillt. Ohne erkennbaren Grund beginnt es, stundenlang zu schreien. Es schlägt seiner Mutter ins Gesicht. 15-mal bekommt es hohes Fieber ohne jede organische Ursache. Die Szenen bei der Übergabe werden immer schlimmer.


Was möchten Dingens uns hier mitteilen? Das ein Kind das gerade einmal krabbeln gelernt hat (8 Monate) seiner Mutter in das Gesicht schlägt? Wie sollen wir uns das bitte vorstellen? Was noch, das die Mutter, die nicht einmal bereit ist eine Babyflasche mit Milch mitzugeben, hier unschuldiges Opfer ist? Das die Mutter vollkommen unschuldig an der Situation ist? Das dieses Kind Fieber bekommt, weil es insgesamt 8 Stunden Umgang pro Woche mit dem Vater hat? Hier kann ich an der Schilderung insbesondere der Mutter erkennen, dass diese eben nicht bereit ist IHR Kind zum Umgang zu geben und diesen Umgang mit allen Mitteln verhindern will, was sich z. B. durch die fehlende Babyflasche ausdrückt, damit der Vater größtmöglich im Umgang gestört wird, notfalls mit einem vor Durst schreienden Kind! Welche andere liebende Mutter (die, die wir immer im Kopf haben wenn wir über Mütter reden) würde ihr Kind 4 Stunden ohne Fläschchen beim Vater lassen, wenn sie Angst hätte es bekäme Durst? Doch solche einfachen Fragen stellt sich Dingens nicht, wozu auch, wenn die vorgefasste Meinung nur fest genug betoniert ist. Er schreibt selber:

„Eine Berlinerin schildert mir, was ihr persönlich widerfuhr…“


Es ist immer schön zu sehen wenn Journalisten ohne Recherche, ohne Kenntnis der Situation einfach mal das raushauen was ihnen so geschildert wurde. Der letzte große Fall in diese Richtung war glaube ich irgendwas mit Hitlertagebücher.

Warum die Mutter hier das Kind nicht übergeben möchte fragt sich Herr Dingens jedenfalls nicht, zumindest teilt er es seinen Lesern nicht mit. Wozu auch, ein Kind scheint zur Mutter zu gehören und die bestimmt, mehr braucht es in der einfachen Gut/Böse Welt von Herrn Dingens nicht. Weshalb er seinen Artikel auch mit den Worten schließt:


„Das Gesetz muss korrigiert werden. Im Interesse der Kinder müssen wir uns wieder an dem orientieren, was die Natur vorgibt: Wenn keine Einigung möglich ist, gehören Babys und sehr kleine Kinder ganz einfach zur Mutter.


Und wenn genau diese Mutter, wie im obigen Fall auch, diese Einigung nicht möchte, machen wir das auch so, womit es hier um Müttermacht und das Erzwingen ihres Willens geht. Wenn aber diese Mutter mit dem neuen Freund zu einer Feier möchte, dann kann diese Mutter auf einmal das Kind über Nacht bei ihren Eltern lassen, aber nicht mal 4 Stunden beim eigenen Vater! Aber sehr kleine Kinder gehören zur Mutter, selbst wenn diese Mutter sich, wie im obigen Fall auch, Kindswohlgefährdend verhält, weil sie selbst diesen Umgang, auch entgegen dem Wohle und der Gesundheit des Kindes behindert und blockiert, machen wir das auch so, denn eine Mutter ist gut, ist gut, ist gut und aus! 

40.200 Kinder, die jährlich in Deutschland in Obhut genommen werden, in den meisten Fällen aus der eigenen Familie, will sagen oftmals auch aus den Armen der so liebenden alleinerziehenden und alleinsorgeberechtigeten Mutter sind auch Naturgegeben! Diese Zahlen steigen Jahr für Jahr, bisher hat noch niemand untersucht ob der Anstieg der Scheidungen und mit der gleichzeitigen Förderung der Alleinerziehung zusammen hängt. Das brauchen wir auch nicht, wozu auch, denn eine Mutter ist gut, ist gut, ist gut und aus!

Zu guter letzt war genau dieses Gesetz der Minimalkompromiss, den die Parteien im Bundestag ausgehandelt haben, nachdem der Menschenrechtsgerichtshof der EU dies bemängelt hat. Wie weit man hier noch unter das Minimum kommen soll, erklärt uns Herr Dingens ebenfalls nicht.

Und da Herr Dingens ein besonderes Exemplar eines Aushilfsjournalisten zu sein scheint, hier mal ein paar Punkte aus dem Pressekodex, nur falls Herr Dingens sich auf diese Seite verirrt und er etwas lernen möchte: 

1. Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien. 

2. Sorgfalt
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden. 

9. Schutz der Ehre 
Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen. 

10. Religion und Weltanschauung 
Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen. 

12. Diskriminierungen
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einerethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden. 

13. Unschuldsvermutung
Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse. [auch wenn das hier so nicht 100% Zutrifft, da es kein Verfahren gibt] 

Wer dem Herrn Dingens dann mal in einer Mail die Meinung geigen möchte, kann dies gern tun, die Adresse ist auf Gleichmass veröffentlicht, ebenso wie der Link zum Presserat. Übrigens ist Gleichmass eine Seite, die sich zu lesen lohnt.

Und nein, das machen wir bitte nicht, selbst wenn wir nach solchen geistigen Ergüssen die größte Lust verspüren!

4 Kommentare:

  1. Schöner Beitrag, danke! Ist wirklich ein Unding, was dieser Trottel da verbrochen hat.
    Nur eine kleine Anmerkung: "Eine Meditation, in der die Paarkonflikte gelöst und die Elternebene gestärkt wird, " soll sicher eine Mediation sein? Meditieren mag zwar auch helfen, ist aber sicher nicht so gebräuchlich :)

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    1. Ups, da hab ich wohl bei der automatischen Verbesserung etwas zu Grosszügig gearbeitet. Menno, normalerweise mache ich genau diesen Hinweis :D und nu ist es mir passiert :(

      Werde die Änderung vornehmen wenn ich Zuhause bin. Danke für den Hinweis!

      Gruss
      Kai

      PS;
      Sorry habe den Kommentarbereich auf Moderation umgestellt und dachte ich schaffe es alle paar Stunden alles freischalten zu können, hat leider heute nicht geklappt....

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  2. Ein offener leserbrief in der zeitung wäre schön! Schon versucht?

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  3. Klasse Beitrag über diesen Herrn Dingens. Was der da unrecherchiert abgeladen hat, ist auf jeden Fall unter aller Kanone - selbst für ein Boulevard-Blättchen

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