In der Omma oder Erna oder wie auch immer dieses feministische Sprachorgan
heißt, kann man eine Pressemitteilung lesen! Also die Presse, zu
der Erna sich ja auch zählt, teilt etwas der Presse mit.
Was man hier unter dem Tittel
EMMA wehrt sich - für die Freiheit des (Un)Wortes
lesen kann, lässt einen jedoch zweifeln ob Alice Schwarzer und ihre
Erna-Redaktion überhaupt das Leseverständnis aufbringen können, an dem die dt.
Schüler bei der Pisastudie angeblich so kläglich gescheitert sind! Doch worum
geht es überhaupt?
EMMA-Verlegerin Alice Schwarzer nimmt die Entscheidung
des Oberlandesgerichtes Köln vom 27. Mai 2014 in Sachen Kachelmann nicht hin.
Sie hat heute Beschwerde erhoben gegen die Nichtzulassung der Revision zur
Verteidigung der EMMA-Veröffentlichung vom Dezember 2011 in der Ausgabe 1/2012.
Ziel ist ein Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof.
Also hat Frau Schwarzer eine
Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Da aber Frau Schwarzer ein so selbstloser
Mensch ist, wie man jedem Menschen erst einmal unterstellen muss, der Steuern
in Millionenhöhe am Fiskus vorbei gelenkt hat, kämpft sie natürlich nicht für
sich allein! Nein, sie kämpft für die Freiheit der Menschheit, in diesem Fall um unsere
Meinungsfreiheit!
Denn in diesem Fall geht es nicht, wie
fälschlicherweise im Urteil unterstellt, um die Frage, ob Kachelmann zu recht
oder zu unrecht freigesprochen wurde. Es geht in dem inkriminierten Text um
Sprachkritik. Und um Meinungsfreiheit. Und das betrifft nicht nur EMMA.
Nun, worum es in dem Text ging, ist erst einmal zweitrangig! Selbst wenn sie über Blumenwiesen und Bachblütentee geschrieben hätte, die Frage ist, welche Passage hat das Gericht beanstandet. Da erfährt man dann auf meedia.de etwas mehr zu genau diesem Vorfall!
Der Streit dreht sich – laut Verlag – um eine
Sprachglosse aus der EMMA-Ausgabe 1/2012, in der die Begriffe
„Unschuldsvermutung“ und „einvernehmlicher Sex“ als „Unworte des Jahres“
vorgeschlagen wurden. Dies soll in einem ironischen Ton mit der folgenden
Begründung geschehen sein: „Da fragt man am besten Nafissatou Diallo oder
Claudia D. oder irgendeine von den 86.800 geschätzten vergewaltigten Frauen im
Jahr, deren Vergewaltiger nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt
wurden.“
Also geht es um genau diese Aussage, in der Claudia
D., das in der Presse verwendete Pseudonym, mit 86.800 geschätzten
vergewaltigten Frauen in Verbindung gebracht wird. Auch wenn die Erna nicht
behauptet, dass Claudia D. vergewaltigt wurde, so hat das Gericht genau diesen
Zusammenhang beanstandet. Leider wird aber genau dieser Zusammenhang von der
Erna hier leider nicht genannt und das ganze zu einem Kampf um Meinungsfreiheit
heraufgespielt. Wenn für die Erna Meinungsfreiheit jedoch bedeutet einen
Menschen über Monate hinweg mit einer nicht begangenen Vergewaltigung in
Verbindung zu bringen, dann ist das eben keine Meinungsfreiheit sondern eine
Rufmordkampagne! Und gerade und vor allen Dingen muss man von einer Presse in
einem Land mit freier Meinungsässerung verlangen können, das genau diese Meinungsfreiheit
richtig genutzt wird und nicht unter dem Mantel der Pressefreiheit
Anschuldigungen konstruiert werden, die vom Aber auch bei der Begründung für diese Kampagne sind die Gründe so falsch wie fadenscheinig:
Weil
diese an sich neutralen Begriffe nicht nur in so spektakulären Fällen wie
Kachelmann oder Strauss-Kahn (der ebenfalls nicht verurteilt wurde), sondern in
fast allen Fällen des Verdachts auf sexuelle Gewalt zwischen einem Mann und
einer Frau von Anbeginn an zentrale Argumente gegen die
mutmaßlichen Opfer sind.
Und das in der Regel, lange bevor die
Schuld- bzw. Unschuldsfrage überhaupt geklärt ist.
Also Unschuldsvermutung ist ein zentrales Argument
gegen mutmaßliche Opfer? Gerade bei der Unschuldsvermutung geht es nicht um ein
Argument, sondern einzig darum, das jeder Mensch solange als unschuldig zu
gelten hat, bis man das Gegenteil beweisen kann.
Diese Unschuldsvermutung galt auch im Kachelmannprozess, übrigens in einem Masse das es für einen Rechtsstaat
fast an Unerträglichkeit grenzt. Es gab im Prozess kein Gutachten, auch nicht das der
Staatsanwaltschaft, das die Aussagen zum Tathergang von Claudia D. stützt! Das
„Opfer“ hat sich diverse male in Widersprüche verstrickt und die Aussage im
Nachhinein angepasst. Am Messer, das zentraler Bestandteil bei der
Vergewaltigung gewesen sein soll, gab es keine DNA-Spuren von Kachelmann, an
anderen Objekten jedoch schon. Einzig die Verletzungen, die sich ein Mensch
laut Staatsanwaltschaft nicht selbst zufügt, weil die Schmerzschwelle diese
angeblich daran hindert, und ein Traumatologe, der die Erinnerungslücken des
„Opfers“ als durch das Trauma verursacht ansah, sprachen für eine
Vergewaltigung. Diverse Gutachter konnten die Verletzungen nicht mit der
geschilderten Tat in Einklang bringen, einige sprachen von mit hoher
Wahrscheinlichkeit selbst beigebracht. Trotzdem reichte es der Mannheimer
Staatsanwaltschaft, trotz Unschuldsvermutung, Herrn Kachelmann in
Untersuchungshaft zu stecken. Es reichte der Staatsanwaltschaft um einen
Prozess bis zum bitteren Ende durchzuziehen, obwohl es keine Beweise für die
geschilderte Tat gab. Auch die Auswertung des Rechners von Frau Dinkel (Claudia
D.), auf dem sich Spuren fanden, dass sie nach Vergewaltigung gesucht hatte,
nach Hämatomen etc. reichten nicht um Herrn Kachelmann als unschuldig
anzusehen.
Und weil einigen Staatsdienern, die sich eher wie
Kleinkönige aufspielen, alle Gegenbeweise nicht ausreichen um eine Unschuld zu
vermuten, ist genau diese Unschuldsvermutung als Rechtsprinzip überaus wichtig,
denn sie zieht eine Grenze zwischen Recht und Willkür. Wer jedoch wie Frau
Schwarzer und die Erna, diese Grenze zum Schutz von angeblich vergewaltigten
Frauen einreissen möchte, der handelt zumindest grob fahrlässig. Wenn jedoch,
wie bei Frau Schwarzer diese Grenze nur zugunsten eines Geschlechtes
eingerissen werden soll, weil sie irgendwelchen Hirngespinnsten von geschätzten
86.800 Vergewaltigungen hinterherrennt, von denen mindestens ein Drittel
nicht mal im Rahmen des Strafgesetzbuches als Vergewaltigung gelten, dann muss
ein Rechtsstaat auch darüber nachdenken, wie er sich vor diesen Brandstiftern
schützt. Normalerweise ist dies die Aufgabe des Bundesverfassungsschutzes.
Wer einem Menschen eine Gegendarstellung in der er
die Anschuldigung als einvernehmlichen Sex darlegt, verweigert, der sehnt
sich nach einer Diktatur in der Meinungsfreiheit nur die eigene Meinung einschließt
und nicht die der anderen! Weshalb es mehr als Scheinheilig ist, wenn die Erna
dann schreibt:
Diese
Formulierungen bedienen also, wie alle „Unwörter des Jahres“, de facto auch
Vorurteile und Klischees, die die objektive Klärung der wahren Sachverhalte
erschweren bzw. überschatten können. Und genau darum geht es in dieser
Sprachglosse: Diese Klischees bewusst zu machen. Das und nichts anderes sagte
EMMAs Sprachkritik aus.
Denn wenn diese Logik vorherrscht, dann nimmt man
jedem Menschen der wegen Vergewaltigung angezeigt wird jegliches Recht der
Gegendarstellung. Was die Erna hier möchte ist nichts weiter als eine Vorverurteilung
eines Beschuldigten! Das sie hier dann noch nachlegt, das die Gesellschaft für
Deutsche Sprache das Wort Opfer-Abo als Unwort des Jahres gewählt hat,
Und
zwar in Bezug auf Frauen, die wegen Vergewaltigung klagen, bzw. Menschen, die
diese mutmaßlichen Opfer zunächst einmal ernst nehmen und nicht von
Anbeginn an „einvernehmlichen Sex“ unterstellen, und für die die
„Unschuldsvermutung“ für beide gilt: für den mutmaßlichen Täter – und das
mutmaßliche Opfer.
Dann kann sie hier zum einen nicht sich selbst
meinen, aber auch nicht die Mannheimer Richter, die nur Aufgrund der Aussage
der Frau einem Mann seiner Freiheit beraubt haben, eben weil sie genau dieser
Frau bedingungslos geglaubt haben. Genau das hat Herr Kachelmann in seinem
Interview auch angemahnt, wenn er im Spiegel
sagt:
"Das
ist das Opfer-Abo, das Frauen haben. Frauen sind immer Opfer, selbst wenn sie
Täterinnen wurden. Menschen können aber auch genuin böse sein, auch wenn sie
weiblich sind."
Hier geht es ihm eben darum, das eine Frau die
einen Mann fälschlicher Weise der Vergewaltigung bezichtigt durch unser System
erst einmal geschützt wird, das ihr erst einmal geglaubt wird und das die
Mannheimer Staatsanwaltschaft danach alles daran gesetzt hat um ihm seine
Schuld zu beweisen! Das die Staatsanwaltschaft in Mannheim nicht neutral in
beide Richtungen ermittelt hat, wie es von ihr verlangt wird. Sie griff erst
auf Betreiben des Verteidigers Birkenstock ein.
Eigentlich hätte das Unwort des Jahres 2013 „Unwort
des Jahres“ oder „Gesellschaft für deutsche Sprache“ sein müssen. Denn sie
haben eben nicht verstanden was Kachelmann gesagt und kritisiert hat, sondern
haben ihre eigene Interpretation des Wortes genommen. Dabei ist jedem
geschiedenen Vater in konfliktueller Trennung klar wie wahrhaftig das Wort
Opfer-Abo die Situation zwischen Männern und Frauen beschreibt. Das kann nicht
nur am Fall Horst Arnold gesehen werden, der wegen einer nicht begangenen
Vergewaltigung jahrelang hinter Gittern saß. Sondern auch die Millionen von
Vätern, die wegen häuslicher Gewalt ihrer Wohnung verwiesen wurden, obwohl sie
sich nur gegen die Gewaltattacken ihrer Exfrau gewehrt haben. Das kann auch
daran gesehen werden das Männer, wenn sie Täter sind kriminalisiert werden, Frauen
hingegen patologisiert.
Um Meinungsfreiheit geht es Alice Schwarzer schon lange
nicht mehr, es geht nur noch um Meinungshoheit. Und ob Frau Schwarzer wirklich eine Nichtzulassungbeschwerde eingelegt hat, oder das nur ein politische Manöver ist, ist ebenfalls offen, denn über Twitter lässt Jörg Kachelmann verlauten von einer entsprechenden Beschwerde nichts zu wissen.
"[ob] das nur ein politische Manöver ist, ist ebenfalls offen"
AntwortenLöschenNach meinem Eindruck ist es eine preisgünstige Werbung. Andere zahlen viel Geld für Anzeigen in Zeitungen oder für Plazierungen auf den Trefferlisten von Google, hier reichen geschätzte 50 Euro Gerichtsgebühr, und man generiert Dutzende von Kommentaren.
Daß schon reihenweise Prozesse verloren wurden, spielt keine Rolle, das Publikum vergißt, Hauptsache, man ist aktuell in den Medien präsent.