Montag, 20. April 2015

Alice Schwarzer läuft immer noch Amok, ist es kalter Männerhass?

Warum sind Amokläufe Männersache, ganz wie die so genannten „Familiendramen“? Diese Frage müssen wir stellen, wenn wir die Katastrophe verhindern wollen.
 
Glaubt zumindest die emma. Nun, wir könnten auch fragen:
 
Warum sind die meisten Feministinnen blöde, unlogisch denkende und Männerhassende Idiotinnen? Diese Frage müssen wir stellen, wenn wir in Zukunft solche Katastrophen verhindern wollen.
 
Denn die Katastrophe, also den erweiterten Suizid eines German Wings Piloten, können wir nicht mehr verhindern, auch nicht mehr rückgängig machen! Doch emma glaubt weiter in Richtung Geschlecht argumentieren zu müssen:
 
Die Frage, welche Rolle der Faktor Geschlecht bei einer Amoktat wie der von Andreas Lubitz spielt, ist also weiterhin tabu. Dabei sprechen die Fakten schon lange für sich. Zahlreiche Studien belegen: Amokläufe (meist inklusive anschließendem Selbstmord des Täters) werden in der Regel von Männern begangen. Die Liste ist leider lang, hier nur einige Beispiele: Montréal 1989 (14 Opfer); Colombine 1999 (13 Opfer); Erfurt und Eching 2002 (19 Opfer); Emsdetten 2006 (5 Opfer); Virginia 2007 (32 Opfer); Winnenden 2009 (16 Opfer); Utöya 2011 (88 Opfer); Newtown 2012 (28 Opfer); Santa Barbara 2014 (6 Opfer).
 
Nein, das Geschlecht des Täters ist natürlich nicht Tabu! Nach dem Attentat hat MannDat bereits auf diesen Umstand verwiesen! Natürlich kann man auch hier davon sprechen, dass MannDat die Tat für sich vereinnahmen möchte. Doch damit liegt man leider falsch, denn MannDat möchte hier Menschen helfen und keine Vorteile wie eine Quote für eine Gruppe heraus schlage. Aber auch Arne Hoffmann weist in seinen Büchern immer wieder auf den Umstand von erhöhten Suizidzahlen bei Männern hin oder macht auf seinem Blog auf Aktionen aufmerksam, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Die erhöhte männliche Suizidrate ist und war immer ein Thema von linken Männerrechtlern!  Aber auch der Mitnahmesuizid ist bei linken Männern kein Tabu!
 

Wer wirklich Suizide verhindern möchte, wer „Familiendramen“ und andere Formen des Mitnahmesuizid vermeiden will, der muss nicht fragen warum Suizid Männersache sind, denn sie sind es nicht! Das erste Schoolshoting das sich in unser Bewusstsein gegraben hat, ist das Attentat von Volkhoven 1964, in der ein Lehrer Amok lief. Natürlich gab es dieses Phänomen auch schon vorher (z. B. Amoklauf 1913 in Bremen).

 

1979 schrieb Bob Geldorf einen Nummer 1 Hit für die Boomtown Rats, der Titel „I don’t like Mondays“. Dieses Stück handelt von einer 16jährigen Amerikanerin, die aus dem Fenster ihres Elternhauses mit einem halbautomatischen Gewehr auf die gegenüberliegende Schule schießt. Sie tötet den Schulleiter und den Hausmeister und verletzt einen Polizisten und 8 Schüler. Während ihrer Tat wurde sie von einem Journalisten angerufen, dem sie auf die Frage nach dem Grund ihrer Tat antwortete:
 

„I don't like Mondays. This livens up the day.“
    
(„Ich mag keine Montage. Das belebt den Tag.“)

 

Bei ihrer Verhaftung durch eine Spezialeinheit sagte sie:

Nothing's happening today. I don't like Mondays.“
     („Heute ist gar nichts los. Ich mag keine Montage.“)

 

Und bei der Vernehmung durch die Polizei kamen noch folgende Aussagen hinzu:

„There was no reason for it, and it was just a lot of fun.“      („Es gab keinen Grund dafür, und es hat einfach viel Spaß gemacht.“)

„It was just like shooting ducks in a pond.“      („Es war so, als würde man Enten in einem Teich erschießen.“)
„the children looked like a herd of cows standing around, it was really easy pickings“
     („Die Kinder sahen wie eine herumstehende Herde Kühe aus und waren wirklich einfache Ziele.“)

 

Was können wir daraus schließen? Nichts! Es gibt Amokläufe und Mitnahmesuizide, es gibt sie bei beiden Geschlechtern, sonst nichts! Während des Irakkrieges wurde beispielsweise berichtet, dass die Suizidrate von US-Soldaten die der im Kampf getöteten Soldaten übersteigt. Gerade Kriegsversehrte berichten sich wie eine geladene Waffe zu fühlen. Auch sonst kocht das Problem immer mal wieder hoch, das war es aber auch schon. Während wir dank Frauenförderung immer höhere und unsinnigere Anforderungen an unser Militärgerät stellen, wie beispielsweise die schwangere an die Front zu transportieren, Frau von der Leyen Kindergärten und Flatscreens in die Kasernen integrieren möchte und auch für Kampfdrohnen Geld vorhanden ist, scheint für die psychische Gesundheit der überwiegende männlichen Kampftruppe kein Geld vorhanden zu sein. Denn auch dass muss man so hart sagen, Frauen sind bis heute trotz Quote überall weitestgehend von Kampfeinsätzen ausgeschlossen. Wer aber die Schrecken des Krieges nur einem Geschlecht auferlegt, darf sich nicht über die erhöhten Suizidraten und Amokläufe von männlichen Kriegsveteranen beschweren!

 

Doch gerade hier wird das Problem des männlichen Suizids mehr als deutlich. Während wir für Frauenförderung Millionen ausgeben, sind uns die Probleme von Männern egal. Es interessiert uns nicht wenn Männer Suizid begehen, auch die emma nicht. Mit keinem Wort schreibt Schwarzer über die Ursachen für dieses Ungleichgewicht, denn sie weiss:

 

Weibliche Amokläufer sind (bisher) quasi inexistent. Nicht etwa, weil Frauen die besseren Menschen wären (kein Gedanke ist EMMA ferner). Sondern, weil Frustration und Aggression von Frauen sich traditionell anders Bahn brechen als bei Männern - nämlich eher nach innen statt nach außen, weniger physisch und eher psychisch, eher selbstzerstörerisch als zerstörerisch.

 

Nun, so inexistent sind weibliche Amokläufe nun auch wieder nicht. Der letzte große Amoklauf einer Frau in Lörrach zeigt, wird eine Frau genau so von ihrer Familie getrennt wie dies bei Trennungen bisher meist Männer betrifft, ist auch hier die Gefahr für den Partner und die gemeinsamen Kinder gegeben. Wenn Richter jedoch ohne Sinn und Verstand die Mütter protegieren und Väter ausschließen, oftmals mithelfen Väter von den Kindern zu trennen, indem sie beispielsweise das Sorgerecht entziehen [1], dann darf man sich über höhere Zahlen von „Mitnahmesuiziden“ bei Männern nicht wundern. Wer Väter von ihren Familien fern hält, wer sie dafür auch noch zu überzogenen Unterhaltszahlungen verurteilt, der erzeugt genau das, was im Amoklauf von Lörrach einer Frau widerfahren ist! Wenn die Welt schreib:

 

Auf jeden Fall hat Sabine R. Mann, Haus und Kind verloren. Die Wirkung muss traumatisch gewesen sein.

 

So ist dies etwas dass Männer in 95% der Trennungen/Scheidungen erleiden müssen! Das soll die unfassbaren Taten in keiner Weise entschuldigen, wer aber wie Schwarzer oder z. B. die Stuttgarter Nachrichten meint:

 

Männern töteten ihre Familien meist , weil sie unter Trennungsängsten litten, sagt Oberwittler. Die Tat stelle einen Akt der Rache und Bestrafung der Frau dar. Bei Frauen geschehe dies extrem selten: „Frauen, die ihre Kinder töten, leiden oft an Depressionen, fühlen sich eins mit dem Kind und wollen es nicht in der bösen Welt zurücklassen.“

 

Der muss auch bedenken das Frauen von deutschen Familiengerichten seltener ein Grund zur Rache geboten wird!

 

Das alles erklärt die Tat des Piloten nicht. Doch wer hier wie die emma argumentiert, der macht sich die 149 Opfer des Flugzeugabsturzes zu nutze um die eigenen politischen Ziele zu protegieren. Der macht sich aber auch das 150te Opfer zu nutze, den Piloten, der diese Tat ausgeführt hat. Denn hierdurch wird Menschen in solchen Situationen nicht geholfen und es ist nur eine Frage der Zeit bis der nächste Pilot ein Flugzeug zum Absturz bringt, egal welches Geschlecht er hat. Und wenn ein kräftemäßig überlegener männlicher Pilot mit einer Frau allein im Cockpit ist, so braucht er nicht einmal zu warten bis diese auf Toilette muss. Wer diese Häufung von Suiziden bei Männern verstehen will, der muss die Ursachen untersuchen, der muss die unterschiedlichen Lebensbedingungen von Männern und Frauen in Deutschland untersuchen! Wer aber wie Schwarzer nur politische Ziele verfolgt und auf gewalttätige Männer aufmerksam machen möchte, ist nichts weiter als ein politischer Amokläufer!

 

[1] Abgeordnetenhaus von Berlin, Drucksache 15/13623, vom 24.07.2006 - 18,5% der Eltern (meist Männer) wird bei einer Scheidung das Sorgerecht entzogen. Die Zahl der Sorgerechtsentzüge nach einem Scheidungsverfahren sind hier nicht enthalten. 

Mittwoch, 15. April 2015

Wütende Väterrechtler lassen Gunnar Dings ihre Missbilligung überbringen…

Es erstaunt und empört mich gleichermaßen, dass diesem Mist [Adel], der auf den Müllhaufen der Geschichte gehört, noch immer so viel mediale Aufmerksamkeit geschenkt wird. Und diese Empörungskultur gehört gepflegt und ausgebaut, bis der Adel endlich die Klappe hält.

Das zumindest empfindet Andreas Kemper im Freitag, einer Zeitung die durch den Spiegelerben Jacob Augstein herausgegeben wird. Es ist sicherlich so, dass Kinder aus besseren Verhältnissen diverse Vorteile haben, wie Kemper feststellt. Das darf man gerne anprangern. Doch geht es Kemper hier natürlich nicht darum, es geht ihm rein um falsche Aussagen von Adeligen. Gegen von der Leyens Aussagen zur Frauenquote hat er genau so wenig, wie gegen die Aufschreimitbegründerin (was das auch immer sein soll) von Horst. In seinem Schriftstück geht Kemper hier wie immer von messerscharfen Unterstellungen und Vermutungen aus und zieht genau da Parallelen wo keine sind.

Er nennt ein paar Namen mit einem von davor, vergibt Titel ohne Sinn und Verstand, schlimmer wie einst Konsul Weyer. Da werden die von Storch dann zu Herzögen, eine Freifrau von Beverfoerde wird zur Baronin und auch noch einem höheren Adelsstufe zugerechnet als Beispielsweise die von Rönne,  etc. etc. etc. Mit seinen Ergüssen, in denen er außer Vermutungen und Unterstellungen nichts Inhaltliches bringt, zeigt Andreas Kemper hier wessen Geistes Kind er ist. Ronja von Rönne ist adelig, es gibt adelige die sich, wie andere Menschen übrigens auch, konservativ positionieren, ergo sind Adelige antifeministisch und ihnen gehört der Mund verboten. Mich erinnert es an die keifenden Reden zum internationalen Judentum, dem ja auch mal ihre Meinungsäußerungen verboten waren, und nicht nur die.
 
 
Doch was hat das alles mit Väterrechtlern zu tun? Nun, ähnlich wie Kemper hier argumentiert, so argumentieren oftmals auch Mutterlobbyisten, wie z. B. dieser Dings, na der Dings halt, dieser äh Schupelius. Er wettert z. B. gegen das gemeinsame Sorgerecht, schreibt aber über Umgangsrecht. Er vertauscht Aussagen oder biegt sie in seinem Sinne um. Manche Bloger haben die Texte von Schupelius schon zu einem lustigen Fehlersuchspiel umfunktioniert. Ähnlich wie Zigarettenschachteln müssten die Artikel von Schupelius Warnhinweise tragen – Achtung, das lesen des folgenden Artikels trägt zu Ihrer Verblödung bei! Zusätzlich wird dieser gequirlte Mist noch mit einer herabwürdigenden Sprache gepaart. Väter erzwingen vor Gericht Rechte und ähnliches…
 
 
Natürlich hat man hier das Bedürfnis den Presserat anzurufen, besonders wenn man als Vater betroffen ist oder mit Betroffenen arbeitet. Doch leider hat auch Herr Schupelius als Journalist ein Recht auf eigene Meinung, egal wie dumm sie ist und von welchen falschen Voraussetzungen er ausgeht. So schrieb der Presserat auf die erste Beschwerde von 19 Lesern:
19 Leser beschweren sich über die Berichterstattung. Der Hauptvorwurf lautet, der Autor kommentiere einseitig, indem er nur die Ansicht der Mutter schildere, Väter würden in ein schlechtes Licht gerückt. Insgesamt werde, von einem Einzelfall ausgehend, ein schlechtes Vaterbild gezeichnet, das verallgemeinere und diskriminiere.
 
 
Der Antrag wurde abgelehnt, weil es sich bei Dings Ärger angeblich um einen Meinungsbeitrag handelt. Hiergegen habe ich einen Antrag auf Wiederaufnahme gestellt und dieses damit begründet, dass der Dings hier eben Sorgerecht und Umgangsrecht verwechselt und beide Rechte nichts miteinander zu tun haben. Mein Antrag wurde mit 6 zu 1 Stimmen angenommen. Daraufhin hat der Presserat nochmals die B. Z. befragt, deren Antwort wie folgt zusammengefasst ist:
 
 
Aus Sicht des Beschwerdegegners hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ein Umgangsrecht, wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Zwar möge ein Umgangsrecht des Vaters auch ohne ein gemeinsames Sorgerecht bestehen. Bestehe jedoch ein gemeinsames elterliches Sorgerecht, so bestehe auch immer zugleich ein Umgangsrecht. Somit wende sich der Autor des in Rede stehenden Artikels damit, dass er dass Umgangsrecht des Vaters kritisiere, zugleich auch gegen das gemeinsame Sorgerecht. Demnach sei es nicht falsch …
 
 
Hier kann man nur hoffen dass der Anwalt der B. Z. bei dieser Antwort nicht mit im Boot war, denn dass diese Begründung absolut an den Haaren herbeigezogen und völlig falsch ist, lässt sich leicht bei verheirateten Paaren sehen. Hier gibt es kein Umgangsrecht, beide Eltern sind aber Sorgerechtsinhaber. Ebenso hat der betreuende Elternteil ein Sorgerecht, aber kein Umgangsrecht. Und in letzter Konsequenz würde dies bedeuten, dass Gunnar Dings den Umgang mit Vätern nur dann ablehnt, wenn sie auch das Sorgerecht haben. Hallo? Und es gibt eben auch Fälle, in denen der Vater das Sorgerecht innehat, aber keinen Umgang hat. Gerade bei Anzeigen wegen Kindesmissbrauch oder häuslicher Gewalt kommt es immer erst zu solchen Konstellationen. Aber auch wenn die Mutter von Villariba ins 500 Km weit entfernte Villabacho umzieht verliert der Vater den Umgang, aber nicht zwingend das Sorgerecht.
 
 
Interessanter wie die B.Z. ist jedoch was der Presserat sagt:
Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses sind der Auffassung, dass die Beschwerde begründet ist. Der Beschwerdeführer beanstandet die ursprüngliche Entscheidung zu Recht. Diese ging davon aus, dass es sich um einen ausreichend als solchen erkennbaren Meinungsbeitrag handelt, welcher ausschließlich die persönlichen Ansichten des Autors wiedergibt. Dies ist nach Ansicht des Beschwerdeausschusses nicht der Fall, da eine ausreichende Kennzeichnung nicht stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang gelten höhere Anforderungen an die Sorgfaltspflicht. In der persönlichen Meinung eines Autors mag es nicht relevant sein, inwiefern zwischen Umgangsrecht und Sorgerecht zu differenzieren ist. In einer journalistischen Betrachtung ist eben diese Differenzierung sehr wohl relevant, im vorliegenden Text aber nicht ausreichend vorgenommen worden. Deshalb ist aus Sicht der Mehrheit der Berschwerdeausschuss-Mitglieder das Gebot der Sorgfalt gemäß Ziffer 2 des Pressekodex verletzt worden.
 
 
Womit das Ergebnis wie folgt lautet:
Presseethisch bewertet der Ausschuss den Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze als so schwerwiegend, dass er gemäß § 12 Beschwerdeordnung eine Missbilligung ausspricht. Nach § 15 Beschwerdeordnung besteht zwar keine Pflicht, Missbilligungen zu veröffentlichen. Als Ausdruck fairer Berichterstattung empfiehlt der Beschwerdeausschuss jedoch eine solche redaktionelle Entscheidung.
 
 
Das ganze übrigens mit 5 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen und bei der Wahl der Maßnahme mit 4 Ja-, zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung. Leider müssen Missbilligungen im Gegensatz zu einer Rüge nicht veröffentlicht werden, in wie weit sich die B. Z. bisher an die Empfehlung des Presserates gehalten hat, kann man dann in Googel sehen oder eher nicht sehen. Schade finde ich, dass Journalisten bei Meinungsbeiträgen eben nicht transparent zeigen müssen wie sie zu ihrer Einschätzung kommen und wo sie es dann mal nicht so genau nehmen.
 
 
Manchmal funktionieren aber die Ebenen, man muss nur wissen wie man dort Gehör findet. Dass eine einseitige Haltung gegenüber einer Gruppe (hier Trennungsvätern) kein Grund für eine Beschwerde ist, hat der Presserat hier richtig erkannt. Dass ein Meinungsbeitrag, vor allem wenn er so einseitig und falsch ist, hier besser gekennzeichnet werden muss, hat der Presserat jedoch eingesehen. Eine Kritik, die wir oftmals an die Medien richten. Keine klare Trennung von Nachricht und Meinung!
 
 
Deshalb einmal meinen Dank an den Presserat! Auch wenn bei den vielen Beiträgen, wie auch den oben angesprochenen von Andreas Kemper, der übrigens als Lesermeinung gekennzeichnet ist, das Vertrauen in die Medien immer weiter schwinden dürfte, weil es fast nur noch Meinungsbeiträge gibt, die leider auch nicht sehr transparent sind.
 
 
PS:
Da die B.Z. eben nichts veröffentlicht, habe ich das dann mal übernommen…
 
 
PPS:
Das ist jetzt bitte kein Aufruf jedes Mal Widerspruch einzulegen. Das Problem beim Presserat war nach meiner Meinung, das sich 19 Menschen beschwert haben, aber niemand diesen kleinen Schlüssel gefunden hat, der die Tür öffnet. Manchmal ist weniger halt doch mehr, ein bis zwei gute Punkte, wie in meinem Wiederaufnahmeantrag, werden eher gelesen und verstanden, wie seitenlange Ausführungen. Etwas das ich selbst immer wieder predige, aber eben oftmals, wie auch bei meiner Beschwerde, selbst nicht einhalte…
 
 
PPPS:
Der Beschluss ist am 12.03.2015 erlassen worden und ging mir am 09.04.2015 zu. Evtl. veröffentlich die B.Z. die Missbilligung ja noch, weil man dort anscheinend etwas länger braucht, bis man komplexe Texte versteht. Man soll die Hoffnung niemals aufgeben...

Eine andere Meinung zum Presserat findet man hier.


Ich gebe von der Pressefront zurück und werde mich bald von der Wikifront melden…

Samstag, 14. März 2015

Im Westen nichts neues... oder warum ich keine Zeit habe

In der Zeit bittet man uns doch nun endlich den Mund aufzumachen. Das ist nett, nicht wahr! Kaum schreibt ein ehemaliger erfolgreicher und preisgekrönter Journalist ein Buch über sein Leben als Trennungsvater, wird dieses bei den Kollegen wohlwollend aufgenommen und in der Zeit als Anlass genommen um mal über Männer zu sprechen. Über ihr Leben als Familienvater, als Ehemann und ihre Dauerrolle als Ernährer, gerade so als ob dieses Thema neu ist.

Der Väteraufbruch für Kinder besteht seit vielen Jahren, eines der Gründungsmitglieder in Karlsruhe könnte heute, wenn er den Kontakt nicht verloren hätte, seine Kinder bei der Scheidung beraten. Unsere französische Organisation besteht seit 41 Jahren, unsere Gründungsmitglieder könnten theoretisch bereits ihre Enkelkinder bei Scheidungsfragen beraten! Daran kann man sehen wie neu und aktuell dieses Thema ist, das der Exkollege gerade in seinem Buch beschreibt.

Seit Jahrzehnten versuchen wir uns Gehör zu verschaffen, seit Jahrzehenten versuchen wir eine gleichberechtigte Stimme zu erhalten, wenn es um gesetzliche Regelungen zu Trennung und Sorgerecht geht. Seit Jahrzehnten leben wir Männer und Väter in diesen Situationen, in denen Medien uns nicht mal als Vater wahrnehmen, selbst wenn die Kinder bereits gestorben sind! Wir wurden nicht gehört als es um das Sorgerecht für nicht verheiratete Väter in Deutschland ging, bzw. nur deshalb erst wahrgenommen weil sich ein Vater bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt hat. Wir werden nur gehört wenn einige verzweifelte auf Kränen steigen oder wenn wir, oft aus Verzweiflung, erweiterten Selbstmord begehen, "normaler" Selbstmord kommt nicht mal in den Medien vor. Wir kommen im Qualitätsjournalismus nur als Unterhaltspreller vor, obwohl wir oftmals in ähnlich prekären Situationen leben wie der Exkollege, der nun sein Geld im Möbelhaus verdienen muss, und eben kein Geld haben um die Unterhaltszahlungen zu bedienen, die oft noch aus Zeiten stammen als wir Väter unseren Job als Journalist, Accountmanager oder Direktor hatten.

Den Absturz vom gefeierten Journalisten zum Möbelverkäufer ist ein Schicksal das nicht so neu ist. Wir kennen die Lehrer, die vor Trauer ihren Beruf nicht mehr ausüben können, Trauer um die Kinder, die sie nicht mehr sehen. Wir kennen die gefeierten Starverkäufer, deren Frauen sich trennten, nachdem wegen schlechter Wirtschaftslage ihr Job gestrichen wurde. Die aber bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes noch ihr letztes Jahresgehalt angeben mussten, genau das mit der großen Bonuszahlung. Wir kennen die Väter die sich um ihre Kinder gekümmert haben, teilweise sogar hälftig, so wie ich z. B., die aber trotzdem von Gerichten zu Wochenendvätern abgestempelt werden sobald es auf die Trennung zugeht. Und, liebe Zeit, das wird sie jetzt überraschen, aber wir machen unseren Mund auf, seit Jahrzehnten!

Manche, besonders gebeutelte und vom Leben betrogene Väter, machen das etwas lauter und sie suchen den Schuldigen an dieser Situation. Mal der Feminismus, mal die Richter, das Jugendamt oder die Medien. Einige gründen auch „internationale Einmannorganisationen“ in denen sie aus ihrem eigenen Unrecht, das ihnen unbestritten angetan wurde, auf andere Fälle schließen. Blind dafür dass es nicht allein die Behörden sind, sondern unsere Gesellschaft als ganzes, die uns Vätern und Männern nicht zuhört. Manche führen ihren Kampf auch im Internet, auch in den Kommentarspalten der Zeit. Einige mit Beleidigungen, andere moderat und höflich im Ton.

Aber es gibt auch Organisationen wie den VAfK, MannDat oder Agens, es gibt Man-Tau, Genderama, alles Evolution und die vielen anderen Blogs im Internet, die moderat ihre Stimme erheben und auf unsere Situation aufmerksam machen. Unsere Situation als Vater, als Mann und als Mensch. Es ist jedoch bezeichnend für den deutschen Journalismus, dass er uns erst bemerkt, nachdem ein ehemaliger Kollege ein Buch geschrieben hat. Es ist bezeichnend das dieser Journalismus die Männer bittet den Mund zu öffnen, aber nicht in der Lage zu sein scheint einmal eine Suchmaschine im Internet zu bedienen, um zu schauen was es denn bereits alles gibt und wer seinen Mund bereits geöffnet hat.

Statt dessen werden die Stimmen die sich erheben von der Zeit lieber als Kloake menschlicher Abgründe" bezeichnet, als „rechte Meinungskrieger“ oder sie „schließen sich in Horden zusammen“. Ein Diskurs auf Augenhöhe findet, übrigens genau so wie in der Beziehung des Möbelverkäufes und ex. Journalisten, nicht statt. Nur wie wollen Sie als Zeitung uns hören, wenn sie die Ohren verschließen und diese nur dann öffnen, wenn ein ex. Kollege ein Buch geschrieben hat? Und wie lange werden wir gehört? Doch auch nur solange wie dieses Buch in den Bestsellerlisten des Spiegel ist. Danach werden wir genau so vergessen wie die Väter die von ihren Kränen heruntergestiegen sind, wie die Väter die nach dem Selbstmord beerdigt wurden oder die Väter die komplett entsorgt wurden aus dem Leben der Kinder. Ein Film, der über Trennungsväter berichtet, bleibt so lange in den Medien wie er braucht um in den Kinos zu kommen. Ein Buch eines Journalisten hat hier auch nicht mehr Haltwertzeit. Und in 5 oder 10 Jahren kommt der nächste Film, das nächste Buch, und auch dann wird wieder ein Journalist schreiben dass Väter doch bitte mal den Mund aufmachen sollen...
 
Dieser lang anhaltende Kampf um Gehör ist übrigens ein Grund warum ich keine Zeit mehr habe, keinen Spiegel, keine taz, FAZ und alles andere auch nicht...

Freitag, 6. März 2015

Wie Männer und Menschenfeindlich ist unsere Politik?

Die Vorsitzende der Grünen Simone Peter findet es Frauenfeindlich, dass in einem Interview als Überschrift zu lesen ist: "Sechs Tage Karriere, ein Tag für das Kind".
 
Die Überschrift bezieht sich auf den Umstand, dass Peter die Woche über in Berlin und anderswo in der Republik politisch unterwegs ist, während ihr Mann und der achtjährige Sohn im heimischen Saarbrücken leben.“ - Ist im Spiegel zu lesen
 
Worauf Frau Peter fragt:
 
"Wie sähe wohl die Überschrift bei einem männlichen Kollegen aus?"
 
Diese Realität ist also Frauenfeindlich? Die Frage ist doch, welche Denkmuster liegen dahinter! Das Denkmuster ist, Frauen kümmern sich auch in der Politik liebevoll um ihre Kinder, weshalb sie ja auch nicht in Managementposten können, weil sie Kinder haben. Jetzt schreibt ne Zeitung seht her, ätschibätsch, das ist nicht so!!! Jetzt dekonstruiert eine Zeitung dieses Rollenbild, da ist auch nicht recht...
 
Dass dieser Umstand bei einer Politikerin überhaupt noch angesprochen werden muss ist mehr als Männerfeindlich! Das Peter auch noch in der Partei ist, die immer noch nicht verheirateten Vätern das Sorgerecht nicht automatisch zuspricht, weil die ja sooooo gewalttätig sind und kein Interesse haben, ihr eigenes Kind aber von einem Mann und Vater betreuen lässt, ist somit auch eine mehr als wichtige Information für Leser!
 
Ja, die Peters ist auch nicht besser wie der Rest der Politiker, die haben nun einmal keine Zeit für Familie. Trotzdem entscheiden sie aber mittels Gesetzen über unser Familienleben, richten sich per Vorurteil danach wer gute Mutter und schlechter Vater ist. Dass sich Ihr Partner, in diesem Fall Papa, aber liebevoll um das gemeinsame Kind kümmert, darf und soll man nicht erfahren?
 
Schreibt es GROSS, sprüht es endlich auf jede Häuserwand und bringt es jeden Abend fünfmal in den Nachrichten!!!
 

Mittwoch, 4. März 2015

Wie Genderstudies Menschen diskriminieren denen Sie zu helfen vorgeben


 
Aber für die Betroffenen, die nicht in das binäre Geschlechtersystem passen, ist das sehr relevant. Jedes Mal, wenn sie in ein Gebäude gehen, wird ihnen suggeriert, dass sie eigentlich gar nicht existieren dürfen.Lena Rohrbach / Piraten in der zu Unisextoiletten taz
Brauchen wir Unisextoiletten? Klar brauchen wir die! Ernsthaft!

Wir geben Millionen aus um Kinder mit Handycap im Regelunterricht auszubilden, was sicherlich sinnvoll ist, wenn es denn mit entsprechenden zusätzlichen Lehrern begleitet wird, da kommt es auf die 3,50 Euro für ein paar Klos auch nicht mehr an. Vor allem, wenn wie in Berlin, einfach nur ein Schild ausgetauscht werden soll. Wo ist das Problem?

Eigentlich liegt das Problem viel tiefer, nämlich auf dem Niveau von Glauben und der Teilung von Religion und Staat. Denn wenn mir hier jemand erklärt, dass durch das Anbringen eines Schildes „Unisex“ oder „Andere“ oder „Nicht Fisch noch Fleisch“ auf einer Toilette jetzt irgend etwas sichtbar gemacht bzw. suggeriert wird das er existieren darf, dann haben wir ein viel tiefer liegendes Problem als das Menschen nicht sichtbar sind. Denn genau genommen macht diese neue Form der Toilette nichts sichtbar, wie auch. Jetzt firmieren Menschen die sich nicht einem Geschlecht zugehörig fühlen unter andere. Da hierbei nun eine Toilette verschwindet, und das kann in einem Patriarchat nur das Herrenklo sein, gibt es nun in Ämtern oftmals nur „weiblich“ und „Uni-Sex“. Da wird nichts sichtbar gemacht, denn jetzt gibt es Frauen und andere. Die anderen sind dann alle „nicht Frauen“. Somit wird genau genommen nichts verändert. Welche Auswirkungen das jetzt für Jungen hat, die dann nicht sichtbar sind, ist hierbei egal. Bin ich jetzt ein Junge oder Unisex? Falls es anders herum ist, bin ich ein Mädchen oder Unisex?

Nicht das wir uns falsch verstehen, ich bin, wenn es denn was bringt, für Unisextoiletten. Oder die Abschaffung der Geschlechter auf Toiletten. Urinal und Sitzklo, das wäre für mich eine Unterteilung. Womit ich genau so viel Sichtbarkeit erreiche wie mit den Unisextoiletten, oder genau so wenig... Hier wäre doch eigentlich der Bereich der Genderforscher. Die müssten doch jetzt Schlange stehen um in Berlin der Sache auf den Grund zu gehen. Denn immerhin haben wir, und das nicht nur in Berlin, sondern Facebookweit, zwischen 50 und 70 Geschlechter. In England ein paar mehr wie in Deutschland, in Saudi Arabien ein paar weniger. Auch hier sage ich, why not.

Doch wo sind all die Genderforscher die jetzt prüfen wie viele dieser Geschlechter nun „wirklich“ existieren. Wo sind die Ausprägungen wo die Unterschiede der einzelnen Geschlechter? Wie viele Menschen gibt es von jedem Geschlecht in Deutschland und, last but not least, brauchen wir für jedes Geschlecht eine eigene Toilette oder geht eine „Trans-weiblich“ lieber auf das Urinal oder auf das Sitzklo. Ich möchte mich, auch wenn einige glauben das rauslesen zu können, nicht lustig machen. Ich finde das sind wichtige Fragen wenn es um diese Toiletten geht. Man braucht das auch nicht auf Toiletten beschränken, aber fühlt sich ein Trans-weiblich jetzt eher als Mann oder Frau oder doch sowohl als auch?

Doch was bringt es nun einem Trans-männlich eine Unisextoilette zu haben, oder gehen da nur Trans ohne Geschlechtszugehörigkeit hin.Oder brauchen wir jetzt für jedes Geschlecht eine Toilette? Was sagt die Biologie dazu, die ja interdisziplinär mit Genderstudies verbunden ist? Wo sind diese Untersuchungen, Statistiken und vor allem wo sind die Fachdiskussionen dazu? Wenn wir wirklich Unisextoiletten brauchen, was ich nicht einmal abstreiten möchte, wir seit Jahren Genderstudies haben, bisher hunderte in Genderstudies ausgebildet haben, Millionen investiert haben, dann müssten wir doch hierzu Daten haben, oder interessiert das keinen, mich mal ausgenommen?


Wie Lann Hornscheidt einmal bengalische Tiger diskriminierte

Ähnlich sieht es z. B. bei den Genderstudies in Berlin aus. Da kommt Pof. Lann Hornscheidt nun auf den Gedanken dass in der dt. Sprache leider nur eine Zweigeschlechtlichkeit herrscht. Diese Zweigeschlechtlichkeit drückt sich anscheinend durch männlich, weiblich und sächliche Artikel aus, weshalb wir das jetzt doch bitte mal komplett umgestalten sollen. Kein Problem, machen wir doch. Nur wenn man nach dem Sinn fragt, oder diesen, wie viele andere einfach mal in Zweifel zieht, ist es auch nicht recht. Hier könnten wir jetzt die neusten und besten Ergebnisse zur Genderforschung sehr gut gebrauchen, um die Menschen davon zu überzeugen dass diese Änderungen in unserer Sprache wichtig sind.

Doch auf den Sinn und Zweck dieser Maßnahmen angesprochen äußert Lann Hornscheidt dann im Spiegel.

Nein, allein im letzten Semester haben sich zwölf Personen bei mir gemeldet, die sich diskriminiert fühlten. Es würde schon viel helfen, wenn zu Semesterbeginn gefragt würde, wie Personen angesprochen werden wollen - und dies dann respektiert und nicht hinterfragt würde
Ach ne, ganze 12 Personen in einem Semester? Ja wenn das so ist! Also, noch mal zum Mitschreiben, allein in diesem Semester sind ganze 12 Personen zu ihr gekommen, weil sie sich mit der Zweigeschlechtlichkeit in unserer Sprache nicht wohlfühlen. Warum? Wo drückt der Schuh und durch welche (empirischen) Versuche hat man die Stimmigkeit dieses Unwohlseins ermittelt? Ich meine ja nur weil es ja gerade um Gender Studies handelt. Nein, das scheint old fashion, heute stellt sich eine Sprachwissenschaftlerin hin und behauptet dass ein paar Studierende zu ihr gekommen sind, weil sie die jetzige Sprache blöd finden und das ganze wird in einer Zeitung heute einfach so durchgewunken, da fragt keiner nach Studien, nach Substanz, nach Sinn und Unsinn. Warum haben wir Guttenberg eigentlich seinen Doktortitel abgesprochen? Übrigens nach langer Diskussion beflügelt auch durch die Medien die sowas bei Horscheidt durchgehen lassen. Lucas Schoppe auf man-tau hat die Studien zu diesen gefühlten Diskriminierungen übrigens einmal beleuchtet.

Lann Hornscheidt wurde von ihren Kritikern (teilweise wirklich heftig) angegriffen. Doch die Verteidigung der Universität und der Genderstudies erfolgte postwendend und wurden als Angriff auf die Forschung von Wissenschaftlern abgetan. Schaut man sich den „Sprachführer – Feministisches Sprachhandeln“ aber einmal genauer an, dann muss einem Angst und Bange werden wenn im Wissenschaftsstandort Deutschland sowas als Forschung bezeichnet wird. So schreiben die Autorinnen (und davon muss man ausgehen wenn der Sprachführer feministisches und nicht gender Sprachhandeln heißt) gleich das erste Beispiel für die schlimme Diskriminierung von unserer Sprache:

In einer Werbung der deutschen Bundesregierung zum ‚Recht auf Reisen für alle’, die auf großen Plakaten an Flughäfen angebracht ist, sind hingegen mit ‚alle‘ ganz offensichtlich nicht Personen gemeint, die keinen deutschen Pass haben, wodurch dieses ‚alle‘ hier eine Gruppe als Norm herstellt und viele andere diskriminierend ausschließt. (Sprachdings S. 6)
Warum sind mit „Recht auf Reisen für alle“ nicht wirklich alle gemeint? Diskriminiert werden also ganz offensichtlich Personen ohne deutschen Pass, während hier ganz offensichtlich Harz IV Empfänger mit deutschem Pass in der Gruppe enthalten sind, da diese sich immer an Flughäfen aufhalten um auf den nächsten Flug zu warten.

Anscheinend möchte die Bundesregierung hier Menschen ansprechen die sich in deutschen Flughäfen aufhalten und der deutschen Sprache mächtig sind, ob die nun einen deutschen Pass haben, mit dem Personalausweis fliegen, scheint erst einmal zweitrangig, kommt es doch auf den Kontext an. Und welch ein Wunder, dieser wird uns hier nun nachgeliefert:
Auf dem Plakat sitzt eine Person im Rollstuhl – es handelt sich also offenbar um eine Anzeige für die Ziele der Anti-Diskriminierungsrichtlinie zu beHinderung. Aber auch da bleiben die Personen, die einen Rollstuhl benötigen (würden) und keinen deutschen Pass haben, ausgeschlossen aus der Gruppe ‚alle‘.
Also geht es um die Ziele DER Anti-Diskriminierungsrichtlinie zu beHinderung. Soweit so gut, welche der Anti-Diskriminierungsrichtlinien und –gesetze hier jetzt mit dem DER gemeint ist, während Menschen mit Rollstuhl aber ohne deutschen Pass immer noch ausgeschlossen sind, erschließt sich immer noch nicht ganz! Man scheint also extra ein großes H wie Hirnlos in Behinderung eingeflochten zu haben, um die eigene Hirnlosigkeit sichtbar zu machen, danke dafür!

Anti-Diskriminierungsrichtlinien und –gesetze gelten in Deutschland übrigens auch für Ausländer, also auch für Menschen die nicht nur offensichtlich sondern wirklich keinen deutschen Pass haben. Selbst ein Kenianer, der mit einer Iranerin verheiratet ist und in Indien lebt, der einen bengalischen Tiger hat und ein behindertes Kind mit russischer Staatsangehörigkeit und seinen Pass (welchen auch immer) verloren hat, kann sich auf die Anti-Diskriminierungsrichtlinien berufen, wenn eine Fluggesellschaft auf einem deutschen Flughafen sagt, der Tiger kann rein, das Kind im Rolli bleibt draußen (hierzu mal GG Art. 3 (1))! Einzig der Tiger kann sich nicht auf die Anti-Diskriminierungsrichtlinie berufen, weshalb Tiger nachweislich wirklich diskriminiert werden!
Was ein Satz aussagen soll, und was ein Empfänger hineininterpretiert, das sind erst einmal zwei unterschiedliche Paar Pumps. Diese Pumps sind anscheinend bei den Damen von der AG feministisches Sprachhandeln ein wenig enger wie bei anderen! Denn nur weil eine Person in einem Rolli dort auf dem Plakat abgebildet ist bedeutet dieses nicht einmal das sich die Antidiskriminierungsrichtlinie nur an Rollstuhlfahrer richtet...

Wir können nun darüber diskutieren ob dieses Plakat in allen Sprachen dieser Welt dort hängen muss oder alle Behinderungen dort abgebildet werden müssen, was die Bauzeit der BER noch mal um 500 Jahre verlängert, oder sonst etwas. Doch da hier offenbar niemand diskriminiert wird, valide Studien eh fehlen, das von Frauen verfasst wurde die anscheinend immer und überall Diskriminierung wittern, von denen dann ja auch jedes Semester 12 zu Lann Hornscheidt gehen und dies mitteilen, was dann anscheinend der Humbold Universität als Forschungen der Gender Studies reicht, sollten wir es hiermit bewenden lassen.. Denn selbst Lann Hornscheidt gibt zu, ätschibätschi, es sind keine Forschungen, sonder Politik:

Sprache muss sich weiterverändern, auch diese Form muss irgendwann wieder kritisiert werden. Wenn Angela Merkel morgen die x-Form in ihrer Regierungserklärung verwendet, dann ist sicher etwas falsch gelaufen und eine politische Bewegung vereinnahmt! (taz)
Ja, es geht um Politik, sonst nichts. Es geht darum das Menschen einige Ausprägungen haben, die andere nicht haben, es geht darum dass sie privilegiert sind, dass nicht alle Leute mitgemeint sind bei vielen Formen. (taz) Wie am Flughafen die Menschen ohne deutschen Pass... Damit ist diese Form der Sprache eben keine Verbesserung von Sprache, sondern als politische Anklage zu sehen. Sei Dir Deiner Privilegien bewusst und wir bestimmen wie privilegiert Du bist! Was natürlich auch erst einmal eine Form von Privilegien ist. Wie privilegiert Lann Hornscheidt selber ist, indem sie auf Kosten der Steuerzahler eben keine Sprachforschung betreibt, sondern reine Sprachpolitik, geht ihr hierbei nicht auf.

Warum Lann Hornscheidt Trans- und Intersexuelle diskriminiert

In Deutschland sind die Richtlinien für Toiletten weitreichend geregelt, z. B. in der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR 37/1). Würde sich jetzt mal ein Genderforscher dazu bequemen anstatt von Politik, die auch noch durch gutdotierte Professorenposten abgesichert ist, mal wirklich und wahrhaftig Forschung zu betreiben und nachweisen dass Inter- oder Transsexuelle wirklich durch fehlende Toiletten in irgendeiner Form benachteiligt sind, dann hätte man beste Aussichten diese Arbeitsstättenrichtlinie ohne große Probleme und ohne Widerstand der Bevölkerung abzuschaffen. Notfalls durch eine Klage eines der vielen Verbände. Deutschlandweit!

Würde Lann Hornscheidt, anstatt durch politische Sprachführer, dessen gesellschaftliche Akzeptanz sie selbst sogar ablehnt, weil sonst eine politische Bewegung vereinnahmt wird, mal die sprachlichen Diskriminierungen von Betroffenen wirklich erforschen und auflisten, dann wäre den Betroffenen übrigens wirklich mal geholfen. Doch statt dessen vereinnahmt Sie genau diese Betroffenen für ihre persönlichen politischen Ziele und verkauft das auch noch als Wissenschaft.

Denn diese falschen Ausdrucksweisen gibt es zur genüge. Warum müssen wir sprachlich Menschen an die Rollstühle fesseln anstatt sie darin sitzen zu lassen. Warum meistert jemand sein Leben in einem Rollstuhl mutiger wie andere, anstatt es als Normalität zu sehen. Warum sage ich zu jemandem der etwas nicht findet was direkt vor ihm liegt, dass er Blind ist etc. Es gibt viele solcher versteckten Formulierungen die Menschen zu unterprivilegierten erklären obwohl sie das so nicht wollen.

Ein Sprachführer der mir hingegen zeigen soll wie privilegiert ich bin, diskriminiert z. B. die Behinderten (oder Intersexuellen) [*1], denen er sprachlich seine Aufmerksamkeit geben möchte. Diese Menschen wollen sich eben nicht als unterprivilegiert oder nicht privilegiert sehen, sondern als ganz normale Menschen wie Du und ich. Sie sind eben nicht an den Rollstuhl gefesselt, sondern verlassen ihn auch zum schlafen, sie sind nicht mutiger oder stellen sich dem Leben nicht mutiger wie wir anderen. Sie stellen sich! Wenn ich aber schon mit Ängsten auf einen Rollifahrer zugehen muss, weil ich Angst habe ihn sprachlich zu diskriminieren, dann verliere ich die Unbefangenheit die ich im Umgang mit diesen Menschen brauche um mich mit ihnen normal und „auf Augenhöhe“ zu unterhalten.
 
Somit schafft dieser Sprachfüherer eigentlich mehr Diskriminierung, anstatt diese mutig zu bekämpfen. Das kann jemand wie Lann Hornscheidt und ihre feministischen Sister die überall die eigenen Diskriminierungen wittern jedoch nicht verstehen...

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[*1] Der Sprachführer richtet sich auch an Behinderte. Da ich mich hier sicherer fühle durch Freunde, habe ich mich auf das sicherere Terrain begeben.

Dienstag, 24. Februar 2015

Weil Frauen nicht logisch denken und Männer keine Kinder erziehen können!


"Ein weißer, heterosexueller Mann ohne Behinderung hat allerdings die besten Voraussetzungen, um diskriminierungsfrei durchs Leben zu gehen, da er aus Sicht des Patriarchats die menschliche Norm darstellt."
Anne Wizorek – Weil ein #Aufguss nicht reicht!

Wie kann man solche Diskriminierungen eigentlich messen? Wie kann ein Mensch der in einem aufgeklärten Land wie Deutschland lebt, so etwas einfach aus dem Bauch heraus behaupten, ohne dass tausende aufstehen und nach Belegen rufen? Natürlich gib es geschlechtsbezogene Benachteiligungen. Es gibt mit Sicherheit noch Personalchefs die sich fragen ob die Frau vor ihnen in nächster Zeit eine Schwangerschaft plant und wie lange sie danach ausfällt. Doch wie kann man solche Gedanken messen? Welcher Personalchef ist so offen genau diese Diskriminierung zuzugeben? Und stellt der weiße, heterosexuelle Mann ohne Behinderung die Norm dar, und wenn ja, welche Norm überhaupt? Evtl. mag der Personalchef auch keine Schwulen, doch bei dieser speziellen Diskriminierung Schwangerschaft ist es dem Personaler egal ob der Mann Schwul ist oder nicht, er hat einfach die besseren Karten, weil er nicht schwanger werden kann…

Ich möchte hier jetzt nicht den gleichen Fehler machen wie feministische Forscherinnen, die einfach die Zahlen von Männer und Frauen in Führungsetagen gegenüberstellen und aus der geringeren Zahl an Frauen schlissen, dass Frauen diskriminiert werden, einfach weil sie in geringerer Zahl vertreten sind. Dieses Zahlenverhältnis kann jedoch viele Ursachen haben, die nicht einmal in einer Diskriminierung münden. So kann einfach ein geringeres Interesse vorhanden sein, weil Frauen lieber eine Familie gründen, während einfach mehr Männer bereit sind auf Familienleben zu verzichten und lieber 14h am Tag in Vorstandsbüros herumlungern. Nun könnte man behaupten dass allgemein Frauen mit Kindern benachteiligt sind, weil sie eben nicht in die Vorstandsetagen vordringen, das wäre aber sehr einseitig, denn auch Männer die ein Familienleben wollen und dass nicht nur am Wochenende, haben ebenfalls wenig Chancen auf diese Posten. Die Forderung müsste deshalb nicht Quote, sondern Vereinbarkeit von Vorstandsposten und Familie lauten.

Ich behaupte Männer sind, das übrigens seit den 70ern, wesentlich öfter von solchen Diskriminierungen betroffen. Begründen kann man dass sogar mit dem gleichen Statement wie Frau Wizorek, nur Patriarchat müsste durch gesellschaftliche Normen ersetzt werden, dann passen auch viele dieser Benachteiligungen für beide Geschlechter. Nicht dass Frauen nicht auch weiterhin von Diskriminierung betroffen sind, doch seit der Frauenbewegung hat sich in der Öffentlichkeit ein Focus hin zu „Frauenrechten“ verschoben, hinter denen Rechte, auch Menschenrechte von Männern, fast unsichtbar sind. So war z. B. bis zur Wiedervereinigung in Deutschland weiterhin nur männliche Homosexualität geächtet, weil allein die männliche Homosexualität mit einer Penetration in Verbindung gebracht wurde und auch heute ist fast immer rein männliche Homosexualität gesellschaftlich geächtet. 

Diskriminierung Melden, eine Initiative wie es viele gibt.
 Hier das Logo von www.adnb.de

Es waren Männer, die sich eine Gewissensentscheidung erst vor Gerichten erstreiten mussten, wenn sie nicht zum militärischen Zwangsdienst eingezogen werden wollten. Es ist rein männlicher Exhibitionismus der im dt. Strafrecht als verwerflich/strafbar aufgeführt wird, übrigens mit Segen einer Feministin im Bundesverfassungsgericht (soviel zur steilen These von der noch steileren Antje Schrupp [1]). Es sind Männer, die vor Gericht einen Malus erhalten, weil man ihnen keine gute Sozialprognose voraussagt, weil Frauen es schwerer haben und weil Richter in Deutschland immer noch Sexisten sind. Diese Liste könnte man beliebig fortführen, von Benachteiligung von Jungen bei der Notenvergabe und Empfehlungen für das Gymnasium. Auch hier, ähnlich wie bei Richtern, scheint es die "Sozialprognose" zu sein, nicht aber messbare Leistungen, die zu Benachteiligungen führen.

Wenn Wizorek nun behauptet Männer hätten grössere Chancen diskriminierungsfrei durchs Leben zu gehen, das auch noch mit patriarchalen Normen belegen möchte, dann kann man sich als Homo Sapiens Sapiens, also als doppelt denkender Mensch, erst einmal nur an den Kopf fassen. Jegliche Gesellschaftsform kennt mindestenz zwei Rollen für Menschen, männlich und weiblich. Natürlich sind hier, das muss man einfach feststellen, alle Formen von Zweigeschlechtlichkeit nicht sichtbar. Jegliche Form gesellschaftlichen Zusammenlebens kennt mind. eine Rolle für Männer und Frauen. Wenn hier jetzt jemand was von, weil sie im Patriarchat die Norm darstellen faselt, kann man getrost davon ausgehen das sich entsprechender Mensch nicht viele Gedanken gemacht hat. Denn wenn ein Mensch in einer Gesellschaft die Norm darstellt, und eine gleich grosse Gruppe keine Norm hat, dann müsste diese Gruppe doch weitgehend Frei von Zwängen und Normen leben. Doch wir wissen, Männer und Frauen haben nun einmal unterschiedliche Normen. Männer dürfen in die normierten Massengräber in den Kriegen dieser Welt, Frauen in den DIN Haushalt. Jetzt ist es aber so, dass für Frauen sich die Normen der Männer immer weiter öffnen und sie hierfür jederzeit Unterstützung der Politik erhalten, Männer die in die Bereiche der Frauen eindringen, aber von unserem Gesetzgeber immer wieder daran gehindert werden. Als Beispiel für solche Diskriminierungen, die sich teilweise bis hin zu Menschenrechtsverstössen ausdrücken, möchte ich jetzt einmal ein Gericht nehmen, dass sich dieser Menschenrechtsverstösse auch dann noch annimt wenn unser Bundesverfassungsgericht versagt hat.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wacht seit 1959 auch über Deutschland und deren oberste Gerichtsentscheidungen. So musste dieser Gerichtshof in dieser Zeit 234  mal (bis 2011) gegen die BRD Recht sprechen, weil einem Menschen oder einer Gruppe ein Grundrecht selbst vor dem obersten Gerichtshof der BRD nicht zuerkannt wurde. Hier einmal die Verstöße gegen Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) gegen die Menschenrechtskonvention, die gegen die BRD geahndet wurden.

In Blau die Verfahren zu Sorgerecht und Umgang die allein Väter betreffen, die Aufgrund der gesetzl. Regelung in der BRD benachteiligt werden. In Grün Verfahren mit einem Ehepaar als Kläger (ebenfalls Sorgerecht), in Rot Verfahren mit Frauen als Kläger, in Schwarz Verfahren mit Männern als Kläger die nicht um Sorgerecht geführt wurden.

Klage eines Vaters auf Sorgerecht, Verfahren wegen 22028/04 aus Register gestrichen (Gütliche Einigung).

Entzug des Sorgerechts der Eltern in diesem Fall nicht ausreichend begründet.

Verletzung von Artikel 8 EMRK (Achtung des Privat- und Familienlebens), da dem mutmaßlichen biologischen Vater eines Kindes ein Umgangs- und Auskunftsrecht ohne Prüfung des Kindeswohlinteresses vorenthalten wurde.

Art. 8 EMRK – Versagung des Umgangsrechts des biologischen Vaters – beabsichtigtes Familienleben

Kündigung kirchlicher Arbeitgeber – Loyalitätspflicht – Trennung vom Ehepartner als Kündigungsgrund

Abschiebung nach strafrechtlicher Verurteilung – Bindung an den Herkunftsstaat

gemeinsames Sorgerecht – nichteheliche Lebensgemeinschaft – § 1626a BGB

Diskriminierung durch Ausschluss vom gesetzlichen Erbrecht als vor dem 1. Juli 1949 geborenes nichteheliches Kind – ehemalige DDR – Vertrauensschutz des Erblassers (Klägerin)

Art. 6 Abs. 1 EMRK – überlange Verfahrensdauer – Zivilsachen – Sorgerechtsverfahren – Art. 8 EMRK – Unterbringung in Pflegefamilie – teilweiser Übertragung der elterlichen Sorge – Aussetzung des Umgangsrechts

Ausweisung nach mehrfacher Verurteilung wegen Straftaten – Notwendigkeit der Ausweisung in einer demokratischen Gesellschaft – Interessenabwägung – Übertragung der Leitprinzipien bei Einwanderern der zweiten Generation – unbefristete Versagung der Wiedereinreise in das Bundesgebiet

Versagung des Kindergeldes – unterschiedliche Behandlung von Ausländern in Abhängigkeit von dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung

Caroline Urteil, Photos aus dem Privatbereich

zwangsweise Unterbringung in einer privaten Klinik zur medizinischen Behandlung ohne Gerichtsbeschluss – Art. 6 Abs. 1 EMRK – Gebot des fairen Verfahrens – Würdigung von Beweismitteln – Einsicht in Originalkrankenakte

Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung hinsichtlich Wohn- und Geschäftsräumen – wirksamer Schutz vor Missbrauch – Verhältnismäßigkeit

Entziehung des elterlichen Sorgerechts – Inobhutnahme eines neugeborenen Kindes gegen den Willen der Eltern – Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft – Einbindung in Entscheidungsprozess – Art. 41 EMRK – immaterieller Schaden – Verwehrung der Elternrechte

Verletzung von Artikel 8 (Achtung des Familienlebens) durch die Verweigerung des Umgangs des Beschwerdeführers mit seinem leiblichen Sohn, der bei Pflegeeltern lebt.

Verweigerung des Umgangsrechts – Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft – Kindeswohl – zwangsweise Herbeiführung des Umgangs gegen den Willen des Kindes – Beweiswürdigung – Art. 8 EMRK i.V.m. Art. 14 EMRK – unterschiedliche Behandlung von Vätern nichtehelicher und ehelicher Kinder – § 1711 Abs. 2 BGB a. F. – Ausschluss einer weiteren Beschwerde nach § 63a FGG

Aufrechterhaltung der familiären Beziehung – unbefristete Ausweisung nach Verurteilung wegen Straftat als Heranwachsender – Notwendigkeit der unbefristeten Ausweisung in einer demokratischen Gesellschaft – Einwanderer der zweiten Generation

Verweigerung des Umgangs des Vaters mit dem eigenen Kind als Verstoß eines deutschen Gerichts gegen die Europäische Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK); Geltendmachung der Besorgnis wegen Mitwirkung eines blinden Richters im Prozess vor einem nationalen Gericht um das Umgangsrecht mit dem eigenen Kind vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR); Rechtfertigung eines Eingriffs nationaler Gerichte oder Behörden in das Recht auf Achtung des Familienlebens im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK (Hier einen anderen Verfahrenstext eingebunden, da originaltext Irreführend)


Umgang mit nichtehelichem Kind – Aufhebung des Besuchsrechts – Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft – gerechter Ausgleich – Kindeswohl – Einbindung in den Entscheidungsfindungsprozess – Art. 8 EMRK i.V.m. Art. 14 EMRK – unterschiedliche Behandlung von Vätern nichtehelicher und ehelicher Kinder – § 1711 Abs. 2 BGB a. F – Art. 6 EMRK – Gebot des fairen Verfahrens – Ausschluss einer weiteren Beschwerde nach § 63 a FGG

Art. 8 EMRK – Verweigerung des Umgangsrechts – Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft – gerechter Ausgleich – Kindeswohl – Reichweite des Ermessensspielraums – Einbindung in den Entscheidungsfindungsprozess – Art. 8 EMRK i.V.m. Art. 14 EMRK – unterschiedliche Behandlung von Vätern nichtehelicher und ehelicher Kinder – § 1711 Abs. 2 BGB a. F. – Art. 6 Abs. 1 EMRK – Gebot des fairen Verfahrens – Ausschluss einer weiteren Beschwerde nach § 63 a FGG

Art. 8 EMRK – Verweigerung des Umgangsrechts – Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft – Kindeswohl – Reichweite des Ermessensspielraums – Einbindung in den Entscheidungsfindungsprozess – Art. 8 EMRK i.V.m. Art. 14 EMRK – unterschiedliche Behandlung von Vätern nichtehelicher und ehelicher Kinder – § 1711 Abs. 2 BGB a. F.

Entziehung des elterlichen Sorgerechts wegen kindlicher Entwicklungsverzögerungen – Unterbringung in Pflegefamilie – §§ 1666, 1666a BGB – Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft – Verhältnismäßigkeit – Reichweite des Ermessensspielraums nationaler Behörden – positive Verpflichtung, Maßnahmen zur Erleichterung der Familienzusammenführung zu ergreifen (Eltern)

Verweigerung des Umgangsrechts – Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft – gerechter Ausgleich – Kindeswohl – Einbindung in den Entscheidungsfindungsprozess – Art. 8 EMRK i.V.m. Art. 14 EMRK – unterschiedliche Behandlung von Vätern nichtehelicher und ehelicher Kinder – § 1711 Abs. 2 BGB a. F. – Art. 6 Abs. 1 EMRK – Gebot des fairen Verfahrens – verweigerte Einholung eines Sachverständigengutachtens – Fehlen einer Anhörung

Hinzu kommen noch diverse Verfahren die zwar ebenfalls Artikel 8 der Konvention betreffen, aber z. B. unter Art. 6 (überlanges Verfahren) behandelt wurden, wie:

Ein Vater versucht Umgang mit seinem Sohn herzustellen, doch durch einen Gerichtsmarathon wird dieses verhindert.


Überlange Dauer eines Ehescheidungsverfahrens (über 9 Jahre). Zeitraubender forensischer Aktionismus bei Klärung der Prozessfähigkeit des auf Scheidung klagenden Ehemannes und Versuch der scheidungsunwilligen Ehefrau, den Kläger für geisteskrank erklären, entmündigen und in eine psychiatrische Anstalt einweisen zu lassen. Ergebnis: Verletzung von Art. 6 Abs. 1 wegen überlanger Verfahrensdauer. Ersatz für immateriellen Schaden sowie Erstattung von Kosten und Auslagen zugesprochen.
Anm: Fall Mollath lässt grüssen…

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, vor allem bei Artikel 6 habe ich 2 Beispielfälle herausgenommen, da ich diese aus der Datenbank des Justizministeriums zusammengestellt habe. Es ist möglich dass einige der obigen Verfahren in dieser Datenbank einzeln aufgeführt, aber vor Gericht zusammen verhandelt wurden.
Nicht aufgeführt sind Verfahren bei denen Artikel 8 nicht verletzt wurde, somit sind die Verfahren in denen leibliche Väter oder Väter die glaubten der leibliche Vater zu sein, die Mutter aber vor der Geburt einen anderen geheiratet hat, bzw. während der Zeugung verheiratet war, bei denen aber vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kein Verstoß gegen Art. 8 festgestellt wurde, nicht aufgeführt. Von der Konsequenz, der nicht stattfindenden Vaterbeziehung mit dem vermeidlich eigenen Kind, unterscheiden sich diese Fälle jedoch nicht von obigen Verfahren, wo ein solcher Verstoss festgestellt wurde. Bei diesen Fällen wurde nur das Kindswohl höher und/oder das Recht auf Familienleben der verheirateten Familie gleichrangig schützenswert bewertet.
 
Abschließende Bemerkung
Natürlich muss berücksichtigt werden das Frauen auch heute noch einen Grossteil der Carearbeit durchführen müssen, weil diese immer noch als Frauenarbeit gesehen wird. In obigen blauen markierten Fällen wird dieses übrigens einzig und allein von den Müttern so gesehen, wärend die Väter jedoch wollen, aber vor dt. Gerichten eben nicht wollen sollen! Doch anscheinend ist das eine Form der Selbstdiskriminierung der Väter, denn wir wissen:

Ein weißer, heterosexuellr Mann ohne Behinderung hat allerdings die besten Voraussetzungen, um diskriminierungsfrei durchs Leben zu gehen, da er aus Sicht des Patriarchats die menschliche Norm darstellt

Nicht erwähnen muss man dass alle Verfahren wegen Art. 3 (Verbot unmenschlicher/erniedrigender Behandlung) gegen die BRD wegen Verstössen gegenüber Männern ausgesprochen worden.

Jalloh ./. Deutschland, Urteil vom 11. Juli 2006, Nr. 54810/00
Die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln…

Gäfgen ./. Deutschland, Urteil vom 1. Juni 2010, Nr. 22978/05
Die Androhung einer vorsätzlichen Misshandlung in einem Polizeiverhör

Der FBES meldet sich ab und macht bei obiger Antidrikriminierungsdings dann mal Meldung über Diskriminierung der Bundesregierung gegenüber der Norm des Patriarchats...

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[1] Aber die Unvereinbarkeit zwischen Frauen und dem Prinzip des Rechtsstaats geht noch tiefer. Ganz objektiv ist das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit eines, das vor allem dazu erfunden wurde, um Konflikte unter Männern zu regeln:
Von allen Inhaftierten in Deutschland sind lediglich 5 Prozent Frauen, bei den rechtskräftig Verurteilten sind es 16 Prozent. 
(Quelle) Was die schweren oder „gemeingefährlichen“ Verbrechen angeht, so betrifft das Rechtssystem also praktisch ausschließlich Männer. Man könnte es auch zugespitzt so sagen: Würde es nur Frauen geben, bräuchten wir keine Justiz.
Antje Schrupp - Einige Gedanken zum Prinzip der Rechtsstaatlichkeit