Freitag, 18. April 2014

Anja Nehls ist im Deutschlandfunk auf Propagandakurs

Anja Nehls poltert im Deutschlanfunk los, Kollateralschäden scheinen egal, denn es geht ja gegen Vergewaltiger! Also die Menschen, die laut neuster Studie immer öfter vor Gericht freigesprochen werden, nachdem eine Tat angezeigt wird. So muss dann auch DSK wieder aus der Mottenkiste geholt werden:
 
„Die Affäre Strauss-Kahn ist dafür ein Paradebeispiel. Ein Machtmensch von Welt vergewaltigte eine schwarze Frau. Kein Problem. Seine prominenten Unterstützer, allen voran seine Ehefrau, erklärten, dass er natürlich ein Libertin sei, das begründe eben seinen Anspruch auf Frauen - und mache ihn umso männlicher. Alles klar? Eigentlich nicht.

Schwups wird aus einem Menschen, bei dem es nicht mal zu einer Verhandlung wegen Vergewaltigung gekommen ist, unter anderem weil die Staatsanwaltschaft hier erhebliche Zweifel hatte, ein Vergewaltiger. Dass der DLF damit dann zum reinen Propagandamedium verkommt, interessiert nicht. Das die Redakteurin hier eindeutig Verleumdung begeht wahrscheinlich ebenso wenig. Das es in einem öffentliche rechtlichen Sender passiert scheint nur noch eine Randnotiz.

Dass diese Studie auf die sich hier bezogen wird nichts, aber auch rein gar nichts aussagt, hat Gisela Friedrichsen (einer der weinigen Gründe überhaupt noch SPON zu lesen) bereits kommentiert:

Nun also dies Anzeigen wegen Vergewaltigung führen immer seltener zu einer Verurteilung, nur 8,4 Prozent Frauen erlebten 2012, dass ihr Peiniger zur Verantwortung gezogen wurde. Vor 20 Jahren waren es noch 21,6 Prozent. Das ist so interessant wie nichtssagend zugleich. Denn was bedeuten die Zahlen?


Nun, diese Zahlen bedeuten, dass Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen gerne mal Schlagzeilen macht, zwar polemisch aber dafür natürlich politisch korrekt.

Wenn Nehls im Deutschlandfunk in Ihrer Einleitung bereits ausführt:
„Der Sex habe schließlich einvernehmlich stattgefunden, na gut vielleicht ein bisschen härter als sonst, aber, sie wissen ja wie das ist, Herr Richter, die Luder, die wollen das doch eigentlich so.
So sind sie doch, die Weiber. Jede nett gemeinte Geste wird zum sexuellen Übergriff hochgespielt, eine Anzeige wegen Vergewaltigung in der Ehe ist die Rache für eine gescheiterte Beziehung, kennt man doch, Herr Richter, oder? Klar doch. Freispruch.“

Dann fragt man sich ob der Deutschlandfunk neuerdings nach Kabul umgezogen ist und nur noch nicht in Afghanistan Broadcasting Network umbenannt wurde. Das die Zeiten, in denen Vergewaltigungen in dieser Form vor einem Richter verhandelt wurden, seit langer Zeit vorbei sind, scheint bei Nehls nicht angekommen zu sein. Das heute durch Quotenregelung mind. 50% der Richter und der Staatsanwälte in Deutschland weiblich sind, scheint sich auch noch nicht bis in die Redaktion von DLF rumgesprochen zu haben. Wie auch, wo man doch einfach mal gegen Männer und ihr angebliches Dominanzverhalten hinweisen kann:

Gewalt gegen Frauen ist der ultimative Ausdruck männlicher Dominanz. Sie wertet den Täter auf und erniedrigt das Opfer.

Ja, dieser ultimative Ausdruck von Dominanz wird dann vorm Richter, auch wenn diese heute zu 50% weiblich sind, mit einem Augenzwinkern geregelt.
„Du weißt doch wie das ist Puppe“ mit einem Zwinkern in Richtung Richterbank? Was wäre jetzt die Konsequenz? Weniger weibliche Richter und Staatsanwälte weil die Verurteilungsquote unter reiner männlicher Richterschaft höher war? Nehls bedient hier ein Klischee, dass es heute nicht mehr gibt, aber natürlich sind die Männer schuld, die Richter, die Männern einfach mal mit einem Augenzwinkern glauben schenken, denn, so Nehls, „Eigentlich wollen sie es ja doch alle, oder?
Freispruch für den Mann.

Aber auch Kachelmann und Türck müssen nochmals herhalten:

Wetterfrosch Jörg Kachelmann ist vom Vergewaltigungsvorwurf freigesprochen worden, Moderator Andreas Türck seinerzeit ebenfalls. Klar, es war nichts zu beweisen. Es stand Aussage gegen Aussage.

Dass Andreas Türck vor einer Richterin stand, egal. Dass sogar die Staatsanwaltschaft, in deren Team eine Frau war, Freispruch beantrage, egal. Das vermeintliche Opfer war Drogenkonsumentin, in höchst labilen körperlichen und seelischen Zustand, dass sogar von der Gutachterin die Aussagenzuverlässigkeit als massiv eingeschränkt angesehen hat, egal. Das ein Bekannter von ihr aussagte, sie hätte ihm schon einmal von einer erfundenen Vergewaltigung berichtet, scheiss egal! Nicht einmal die Verletzungen lassen sich mit der Tatbeschreibung der Zeugin in Einklang bringen, wozu auch. Das die Frau nicht einmal aus eigenem Antrieb eine Anzeige erstatten wollte, sondern dies durch den Druck der Polizei, die ein Telefongespräch mit ihr mithörte, in dem sie die angebliche Tat einem Bekannten schilderte, auch egal.

Ebenso bei Kachelmann, auch hier hatte die Staatsanwaltschaft am Ende nichts mehr in der Hand, außer einer Opferzeugin und einem Traumatologen, der ihre Fehler und Gedächnislücken mit Traumatas entschuldigte. Selbst der Gutachter der Staatsanwaltschaft konnte die Aussagen der Anzeigenerstatterin nicht mit den Verletzungen in Einklang bringen. Großartig berichtet hat hier neben Friedrichsen auch die Oberstaatsanwältin AD. Gabriele Wolff.
 
Und DSK? Ja, ein Schwerenöter. Hätte man hier in Frankreich über diesen Mann einen Aufschrei gestartet, hätte ich sogar Applaudiert. Aber ist er ein Vergewaltiger oder hat er die schnelle Nummer mit der Dame gegen Bezahlung gesucht? Selbst die Staatsanwaltschaft sah hier Zweifel und zog die Anklage zurück.

Was bleibt? Nichts, als ein öffentlich rechtlicher Rundfunk, der selbst nach einem Freispruch noch nachritt! Bis zu einer Verurteilung gilt jeder Mensch als Unschuldig, nach einem Freispruch, ist dieser Mensch unschuldig. Das eine Redakteurin eines öffentlich rechtlichen Rundfunks hier nachritt, ist mehr als bedenklich!

Doch was möchte man hier erwarten, wenn selbst auf politischen Ebenen hier Schindluder getrieben wird, Z. B. die so oft von Alice Schwarzer zitierte Daphne-Studie, die 3% aller Vergewaltigungsanzeigen als Falschbeschuldigung hinstellt, stellt sich bei genauerer Betrachtung als politische Propaganda heraus. So schreibt Gabriele Wollf in einem in Gänze interessanten Beitrag:
 
Juristische Begriffe und Zuständigkeiten, insbesondere die in Deutschland geltenden, sind den Untersuchungsführerinnen eher unbekannt. Die Damen Kelly, Seith und Lovett wissen noch nicht einmal, daß in Deutschland nicht die Polizei oder das Opfer, sondern allein die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren einstellt. (»Verfahrenseinstellungen wurden in der Regel von der Staatsanwaltschaft vorgenommen. In den restlichen Fallen traf das Opfer (11%) und in einem Fall die Polizei die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung, dies meist in der Phase des Ermittlungsverfahrens.« (S. 8))
 
Angeklagte werden mit Beschuldigten verwechselt, bei prozentualen Angaben werden die Bezugsgrößen nicht angegeben, zwischen Text und Tabellen bestehen Widersprüche, und dann hatten sie auch noch das Pech, eine nicht repräsentative Stichprobe zu untersuchen, die mit einer Verurteilungsquote von 23% den bundesdeutschen Durchschnitt von 13% erheblich übertraf.

Auf die 3%-Quote von Falschbeschuldigungen kam das Trio, weil in drei von hundert Fällen von Vergewaltigung (ursprünglich 72, zwei davon wurden im Verlauf des Verfahrens auf sexuelle Nötigung und eine als Körperverletzung herabgestuft, mithin 69) bzw. sexueller Nötigung (28, später 30) bereits während der Ermittlungen wegen eines Sexualdelikts das Verfahren umgedreht und es, offensichtlich wegen der eindeutigen Beweislage, fortan gegen die Anzeigenerstatterin wegen falscher Verdächtigung geführt wurde. Unbeachtet blieb dagegen diese gewonnene Erkenntnis
:
»Die meist [!] von der Staatsanwaltschaft verfügte Einstellung des Verfahrens (33 von 40) wurde meist mit dem Mangel an Beweisen begründet. In der Hälfte der Fälle (n=19) wurde in Frage gestellt, ob sich die Tat ereignet hat.« (S. 7)

Aus der Tabelle 2 (S.8) ergeben sich allerdings insgesamt 34 Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft, die mit der Kennzeichnung »Mangel an Beweisen« und »Keine Beweise für sexuellen Übergriff« versehen sind. Ob die Autorinnen die in Tabelle 2 nicht aufgeführten, aber aus Tabelle 1 (S. 7) ersichtlichen sechs Nichteröffnungsbeschlüsse des Gerichts berücksichtigt haben, um auf die besagten 40 »Einstellungen des Verfahrens« zu kommen? Man muß es, wie so vieles, erraten. 79% der Verdächtigten konnten identifiziert werden (S. 7), in Tabelle 2 finden sich aber nur 20 statt 21 Einstellungen wegen fehlender Täteridentifizierung. »Gegen weniger als die Hälfte der einvernommen Verdächtigen wurde Anklage erhoben (43 von 74).« (S. 7) Nun ist 43 mehr als die Hälfte von 74, und gemäß Tabelle 1 wurden auch ›nur‹ 34 Anklagen erhoben... Eine chaotischer zusammengestoppelte Studie als diese läßt sich kaum auffinden. Wer immer auch feministisch orientierte Soziologinnen auf juristisches Terrain losließ, kann nicht bei klarem Verstand gewesen sein.


Oder ein noch kürzeres Fazit von Gabriele Wollf:

Kurz und gut: nichts als Inkompetenz und Propaganda.
Auch dieser Beitrag ist auf Gabriele Wollfs (neuem) Blog zu finden und ebenfalls Lesenswert!

6 Kommentare:

  1. Da werden wir uns demnächst auf ein Ansteigen der Anzeigen und der Verurteilungen gefasst machen müssen. In Saarland soll die "Anonyme Sicherung von Ttaspuren", insbesondere die "vertrauliche, anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten" kommen. http://www.landtag-saar.de/Dokumente/PlenarprotokolleNEU/PlPr15_014.pdf

    Ich frage mich, wann endlich die Heiratsurkunden mit Warnhinweise versehen werden, ähnlich denen auf Zigaretten-Schachteln: "Einvernehmlicher Sex der Ehepartner untereinander kann als Vergewaltigung ausgelegt werden."

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  2. ist als Bookmark abgelegt..
    Danke!

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  3. Hallo Kai,
    ich wollte dir gerade noch mailen, kann es sein, dass deine im Profil angegebene Adresse kaputt ist?

    Beste Grüße
    Luc

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    1. Hallo Luc, bin gerade nur auf der Durchreise in meine offline Ostern... Schaue aber am Dienstag nach.

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  4. Das hier passt auch zum Thema Frauen lügen nicht:

    -Rache gegenüber einem abweisenden Mann
    -Gefallen und Hineinsteigern in die Opferrolle
    -Nicht-tragen-wollen der Konsequenzen eines einvernehmlichen Sexualkontakts

    Das sind die drei wesentlichen Motive für Falschanzeigen und damit zu Unrecht erhobene Beschuldigungen, mit denen Anzeigeerstatterinnen die angeblichen Täter in die mehr als missliche Situation bringen, einem zunächst kriminalpolizeilichen und sodann staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren Stand halten zu müssen. Zu diesem Ergebnis kommt eine wissenschaftliche Untersuchung aus den USA, die einen Neun-Jahreszeitraum umfasst und bei der sämtliche Fälle von Frauen, die an einer offensichtlichen psychiatrischen Krankheit litten, ausgeschlossen waren (Boakes, Janet, Complains of sexual misconduct, in: Analysing witness testimony, A. Heaton-Armstrong, E. Sheperd, D. Wochover, David (Editors), Blackstoen Press Limited, 1999, S. 108 ff.).
    Zu Unrecht beschuldigt wegen Vergewaltigung

    Das Bemerkenswerte an dieser Studie sind indes nicht die drei oben dargestellten Motive für die falschen Anzeigen. Es ist der Anteil der falschen Anzeigen: 41 % der als Vergewaltigung im Sinne des § 177 des Strafgesetzbuches (StGB) angezeigten Taten waren falsch! Nach einer anderen Studie, welche die Schilderung von Vergewaltigungen an zwei Universitäts-Campi untersuchte, betrug die Quote sogar 50 % (Boakes, Janet, Complains of sexual misconduct, in: Analysing witness testimony, A. Heaton-Armstrong, E. Sheperd, D. Wochover, David (Editors), Blackstone Press Limited, 1999, S. 109).

    http://www.die-strafverteidiger-frankfurt.de/de/content/Fachgebiet-Vergewaltigung/~nm.12~nc.41/Vergewaltigung.html

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    1. Danke für die Ergänzungen, ich wollte den Artickel nicht zu lang machen. Friedrichsen gibt auch noch Überlastung der Gerichte an...

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