Anja Nehls poltert im Deutschlanfunk los, Kollateralschäden scheinen egal,
denn es geht ja gegen Vergewaltiger! Also die Menschen, die laut neuster Studie
immer öfter vor Gericht freigesprochen werden, nachdem eine Tat angezeigt wird.
So muss dann auch DSK wieder aus der Mottenkiste geholt werden:
„Die Affäre Strauss-Kahn ist dafür ein Paradebeispiel. Ein Machtmensch von Welt vergewaltigte eine schwarze Frau. Kein
Problem. Seine prominenten Unterstützer, allen voran seine Ehefrau, erklärten,
dass er natürlich ein Libertin sei, das begründe eben seinen Anspruch auf
Frauen - und mache ihn umso männlicher. Alles
klar? Eigentlich nicht.”
Schwups wird aus einem Menschen, bei dem
es nicht mal zu einer Verhandlung wegen Vergewaltigung gekommen ist, unter anderem
weil die Staatsanwaltschaft hier erhebliche Zweifel hatte, ein Vergewaltiger. Dass
der DLF damit dann zum reinen Propagandamedium verkommt, interessiert nicht. Das
die Redakteurin hier eindeutig Verleumdung begeht wahrscheinlich ebenso wenig.
Das es in einem öffentliche rechtlichen Sender passiert scheint nur noch eine
Randnotiz.
Dass diese Studie auf die sich hier
bezogen wird nichts, aber auch rein gar nichts aussagt, hat Gisela Friedrichsen
(einer der weinigen Gründe überhaupt noch SPON zu lesen) bereits kommentiert:
Nun also dies Anzeigen wegen Vergewaltigung führen immer seltener zu einer
Verurteilung, nur 8,4 Prozent Frauen erlebten 2012, dass ihr Peiniger zur
Verantwortung gezogen wurde. Vor 20 Jahren waren es noch 21,6 Prozent. Das ist so interessant wie nichtssagend
zugleich. Denn was bedeuten die Zahlen?
Nun, diese Zahlen bedeuten, dass Christian Pfeiffer vom Kriminologischen
Forschungsinstitut Niedersachsen gerne mal Schlagzeilen macht, zwar polemisch
aber dafür natürlich politisch korrekt.
Wenn Nehls im Deutschlandfunk in Ihrer Einleitung bereits ausführt:
„Der Sex habe schließlich einvernehmlich
stattgefunden, na gut vielleicht ein bisschen härter als sonst, aber, sie
wissen ja wie das ist, Herr Richter, die Luder, die wollen das doch eigentlich
so.
So sind sie doch,
die Weiber. Jede nett gemeinte Geste wird zum sexuellen Übergriff hochgespielt,
eine Anzeige wegen Vergewaltigung in der Ehe ist die Rache für eine
gescheiterte Beziehung, kennt man doch, Herr Richter, oder? Klar doch.
Freispruch.“
Dann fragt man sich ob der Deutschlandfunk neuerdings nach Kabul umgezogen
ist und nur noch nicht in Afghanistan Broadcasting
Network umbenannt wurde. Das die Zeiten, in denen Vergewaltigungen in
dieser Form vor einem Richter verhandelt wurden, seit langer Zeit vorbei sind,
scheint bei Nehls nicht angekommen zu sein. Das heute durch Quotenregelung
mind. 50% der Richter und der Staatsanwälte in Deutschland weiblich sind,
scheint sich auch noch nicht bis in die Redaktion von DLF rumgesprochen zu
haben. Wie auch, wo man doch einfach mal gegen Männer und ihr angebliches
Dominanzverhalten hinweisen kann:
Gewalt gegen Frauen ist der ultimative Ausdruck männlicher Dominanz. Sie
wertet den Täter auf und erniedrigt das Opfer.
Ja, dieser ultimative Ausdruck von Dominanz wird dann vorm Richter, auch
wenn diese heute zu 50% weiblich sind, mit einem Augenzwinkern geregelt.
„Du weißt doch wie das ist Puppe“ mit einem Zwinkern in Richtung Richterbank? Was wäre jetzt die Konsequenz? Weniger weibliche Richter und Staatsanwälte weil die Verurteilungsquote unter reiner männlicher Richterschaft höher war? Nehls bedient hier ein Klischee, dass es heute nicht mehr gibt, aber natürlich sind die Männer schuld, die Richter, die Männern einfach mal mit einem Augenzwinkern glauben schenken, denn, so Nehls, „Eigentlich wollen sie es ja doch alle, oder? Freispruch für den Mann.”
„Du weißt doch wie das ist Puppe“ mit einem Zwinkern in Richtung Richterbank? Was wäre jetzt die Konsequenz? Weniger weibliche Richter und Staatsanwälte weil die Verurteilungsquote unter reiner männlicher Richterschaft höher war? Nehls bedient hier ein Klischee, dass es heute nicht mehr gibt, aber natürlich sind die Männer schuld, die Richter, die Männern einfach mal mit einem Augenzwinkern glauben schenken, denn, so Nehls, „Eigentlich wollen sie es ja doch alle, oder? Freispruch für den Mann.”
Aber auch Kachelmann und Türck müssen
nochmals herhalten:
Wetterfrosch Jörg Kachelmann ist vom Vergewaltigungsvorwurf freigesprochen
worden, Moderator Andreas Türck seinerzeit ebenfalls. Klar, es war nichts zu
beweisen. Es stand Aussage gegen Aussage.
Dass Andreas Türck vor einer Richterin stand, egal. Dass sogar die
Staatsanwaltschaft, in deren Team eine Frau war, Freispruch beantrage, egal. Das
vermeintliche Opfer war Drogenkonsumentin, in höchst labilen körperlichen und seelischen
Zustand, dass sogar von der Gutachterin die Aussagenzuverlässigkeit als massiv
eingeschränkt angesehen hat, egal. Das ein Bekannter von ihr aussagte, sie
hätte ihm schon einmal von einer erfundenen Vergewaltigung berichtet, scheiss
egal! Nicht einmal die Verletzungen lassen sich mit der Tatbeschreibung der
Zeugin in Einklang bringen, wozu auch. Das die Frau nicht einmal aus eigenem
Antrieb eine Anzeige erstatten wollte, sondern dies durch den Druck der
Polizei, die ein Telefongespräch mit ihr mithörte, in dem sie die angebliche
Tat einem Bekannten schilderte, auch egal.
Ebenso bei Kachelmann, auch hier hatte die Staatsanwaltschaft am Ende
nichts mehr in der Hand, außer einer Opferzeugin und einem Traumatologen, der
ihre Fehler und Gedächnislücken mit Traumatas entschuldigte. Selbst der
Gutachter der Staatsanwaltschaft konnte die Aussagen der Anzeigenerstatterin
nicht mit den Verletzungen in Einklang bringen. Großartig berichtet hat hier
neben Friedrichsen auch die Oberstaatsanwältin AD. Gabriele Wolff.
Und DSK? Ja, ein Schwerenöter. Hätte man hier in Frankreich über diesen
Mann einen Aufschrei gestartet, hätte ich sogar Applaudiert. Aber ist er ein
Vergewaltiger oder hat er die schnelle Nummer mit der Dame gegen Bezahlung
gesucht? Selbst die Staatsanwaltschaft sah hier Zweifel und zog die Anklage zurück.
Was bleibt? Nichts, als ein öffentlich rechtlicher Rundfunk, der selbst
nach einem Freispruch noch nachritt! Bis zu einer Verurteilung gilt jeder
Mensch als Unschuldig, nach einem Freispruch, ist dieser Mensch unschuldig. Das
eine Redakteurin eines öffentlich rechtlichen Rundfunks hier nachritt, ist mehr
als bedenklich!
Doch was möchte man hier erwarten, wenn selbst auf politischen Ebenen hier
Schindluder getrieben wird, Z. B. die so oft von Alice Schwarzer zitierte
Daphne-Studie, die 3% aller Vergewaltigungsanzeigen als Falschbeschuldigung hinstellt,
stellt sich bei genauerer Betrachtung als politische Propaganda heraus. So
schreibt Gabriele Wollf in einem in Gänze interessanten Beitrag:
Juristische Begriffe und
Zuständigkeiten, insbesondere die in Deutschland geltenden, sind den
Untersuchungsführerinnen eher unbekannt. Die Damen Kelly, Seith und Lovett
wissen noch nicht einmal, daß in Deutschland nicht die Polizei oder das Opfer,
sondern allein die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren einstellt. (»Verfahrenseinstellungen
wurden in der Regel von der Staatsanwaltschaft vorgenommen. In den restlichen
Fallen traf das Opfer (11%) und in einem Fall die Polizei die Entscheidung zur
Verfahrenseinstellung, dies meist in der Phase des Ermittlungsverfahrens.« (S.
8))
Angeklagte werden mit
Beschuldigten verwechselt, bei prozentualen Angaben werden die Bezugsgrößen
nicht angegeben, zwischen Text und Tabellen bestehen Widersprüche, und dann
hatten sie auch noch das Pech, eine nicht repräsentative Stichprobe zu
untersuchen, die mit einer Verurteilungsquote von 23% den bundesdeutschen
Durchschnitt von 13% erheblich übertraf.
Auf die 3%-Quote von
Falschbeschuldigungen kam das Trio, weil in drei von hundert Fällen von
Vergewaltigung (ursprünglich 72, zwei davon wurden im Verlauf des Verfahrens
auf sexuelle Nötigung und eine als Körperverletzung herabgestuft, mithin 69)
bzw. sexueller Nötigung (28, später 30) bereits während der Ermittlungen wegen
eines Sexualdelikts das Verfahren umgedreht und es, offensichtlich wegen der eindeutigen
Beweislage, fortan gegen die Anzeigenerstatterin wegen falscher Verdächtigung
geführt wurde. Unbeachtet blieb dagegen diese gewonnene Erkenntnis
:
»Die meist [!] von der
Staatsanwaltschaft verfügte Einstellung des Verfahrens (33 von 40) wurde meist
mit dem Mangel an Beweisen begründet. In der Hälfte der Fälle (n=19) wurde in
Frage gestellt, ob sich die Tat ereignet hat.« (S. 7)
Aus der Tabelle 2 (S.8)
ergeben sich allerdings insgesamt 34 Einstellungen durch die
Staatsanwaltschaft, die mit der Kennzeichnung »Mangel an Beweisen« und »Keine
Beweise für sexuellen Übergriff« versehen sind. Ob die Autorinnen die in Tabelle
2 nicht aufgeführten, aber aus Tabelle 1 (S. 7) ersichtlichen sechs
Nichteröffnungsbeschlüsse des Gerichts berücksichtigt haben, um auf die
besagten 40 »Einstellungen des Verfahrens« zu kommen? Man muß es, wie so
vieles, erraten. 79% der Verdächtigten konnten identifiziert werden (S. 7), in
Tabelle 2 finden sich aber nur 20 statt 21 Einstellungen wegen fehlender
Täteridentifizierung. »Gegen weniger als die Hälfte der einvernommen
Verdächtigen wurde Anklage erhoben (43 von 74).« (S. 7) Nun ist 43 mehr als die
Hälfte von 74, und gemäß Tabelle 1 wurden auch ›nur‹ 34 Anklagen erhoben... Eine
chaotischer zusammengestoppelte Studie als diese läßt sich kaum auffinden. Wer immer auch feministisch orientierte
Soziologinnen auf juristisches Terrain losließ, kann nicht bei klarem Verstand
gewesen sein.
Oder ein noch kürzeres Fazit von Gabriele Wollf:
Kurz und gut: nichts als Inkompetenz und Propaganda.
Auch dieser Beitrag ist
auf Gabriele Wollfs (neuem) Blog zu finden und ebenfalls Lesenswert!
Da werden wir uns demnächst auf ein Ansteigen der Anzeigen und der Verurteilungen gefasst machen müssen. In Saarland soll die "Anonyme Sicherung von Ttaspuren", insbesondere die "vertrauliche, anonyme Spurensicherung nach Sexualstraftaten" kommen. http://www.landtag-saar.de/Dokumente/PlenarprotokolleNEU/PlPr15_014.pdf
AntwortenLöschenIch frage mich, wann endlich die Heiratsurkunden mit Warnhinweise versehen werden, ähnlich denen auf Zigaretten-Schachteln: "Einvernehmlicher Sex der Ehepartner untereinander kann als Vergewaltigung ausgelegt werden."
ist als Bookmark abgelegt..
AntwortenLöschenDanke!
Hallo Kai,
AntwortenLöschenich wollte dir gerade noch mailen, kann es sein, dass deine im Profil angegebene Adresse kaputt ist?
Beste Grüße
Luc
Hallo Luc, bin gerade nur auf der Durchreise in meine offline Ostern... Schaue aber am Dienstag nach.
LöschenDas hier passt auch zum Thema Frauen lügen nicht:
AntwortenLöschen-Rache gegenüber einem abweisenden Mann
-Gefallen und Hineinsteigern in die Opferrolle
-Nicht-tragen-wollen der Konsequenzen eines einvernehmlichen Sexualkontakts
Das sind die drei wesentlichen Motive für Falschanzeigen und damit zu Unrecht erhobene Beschuldigungen, mit denen Anzeigeerstatterinnen die angeblichen Täter in die mehr als missliche Situation bringen, einem zunächst kriminalpolizeilichen und sodann staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren Stand halten zu müssen. Zu diesem Ergebnis kommt eine wissenschaftliche Untersuchung aus den USA, die einen Neun-Jahreszeitraum umfasst und bei der sämtliche Fälle von Frauen, die an einer offensichtlichen psychiatrischen Krankheit litten, ausgeschlossen waren (Boakes, Janet, Complains of sexual misconduct, in: Analysing witness testimony, A. Heaton-Armstrong, E. Sheperd, D. Wochover, David (Editors), Blackstoen Press Limited, 1999, S. 108 ff.).
Zu Unrecht beschuldigt wegen Vergewaltigung
Das Bemerkenswerte an dieser Studie sind indes nicht die drei oben dargestellten Motive für die falschen Anzeigen. Es ist der Anteil der falschen Anzeigen: 41 % der als Vergewaltigung im Sinne des § 177 des Strafgesetzbuches (StGB) angezeigten Taten waren falsch! Nach einer anderen Studie, welche die Schilderung von Vergewaltigungen an zwei Universitäts-Campi untersuchte, betrug die Quote sogar 50 % (Boakes, Janet, Complains of sexual misconduct, in: Analysing witness testimony, A. Heaton-Armstrong, E. Sheperd, D. Wochover, David (Editors), Blackstone Press Limited, 1999, S. 109).
http://www.die-strafverteidiger-frankfurt.de/de/content/Fachgebiet-Vergewaltigung/~nm.12~nc.41/Vergewaltigung.html
Danke für die Ergänzungen, ich wollte den Artickel nicht zu lang machen. Friedrichsen gibt auch noch Überlastung der Gerichte an...
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