Kindeswohl heißt ein Zauberwort in deutschen Gerichten. Hier in Frankreich nennt es sich „Interesse des Kindes“, meint aber das gleiche und hat genau so magische Bedeutung. Früher hieß es mal Abrakadabra oder Hokuspokus und man konnte mit diesen Worten vor dem staunenden Publikum ein Kaninchen aus dem Zylinder ziehen oder ein paar Tauben, die dann davon flogen. Die Magier hatten damals noch einen Frack an, dass passte besser zum Zylinder. Heute tragen die Magier schwarze Roben oder weiße Kittel und gehören zur gleichen Gruppe der Zirkuskünstler, wobei diese aber eher in den Bereich der Wahrsager, Karten- und Handleser gehören.
Ja, diese Menschen gibt es heute, die mit einigen Taschenspielertricks herausfinden wollen, zu welchem Elternteil ein Kind die bessere Beziehung hat. Hierzu werden dann so tolle Spiele gespielt wie, der Schlosszeichentest, und das Kind muss jedem Familienmitglied ein Zimmer zuweisen, wo es in dem Schloss leben soll. Der Elternteil, der das Zimmer am nächsten beim Kind hat, hat die engere Beziehung zum Kind, ist doch logisch, oder? Zumindest wenn es die Mutter ist, sonst kann man ja noch mal nachfragen und erfährt, das die Mutter das Zimmer hinten hat, weil sie doch so gerne im Garten ist und der Papa das hier bei mir, weil er dann immer die Treppe runterrutschen kann… Ja, Hokuspokus würde es besser treffen wie Kindeswohl!
Solche Hokuspokus-Gutachten können dann im zweiten Schritt darüber entscheiden ob ein Elternteil den Kontakt zu einem Kind verliert, sie entscheiden in der Konsequenz ebenfalls über das alleinige Sorgerecht, das oft mit der Trennung oder in einem Prozess danach, von dem Elternteil erstritten wird, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht quasi inne hat. Sie entscheiden also oftmals darüber, welcher der beiden Elternteile nachher Alleinerziehend ist und wer dann rausgedrängt wird. Sie entscheiden, wen das zur Halbweise prozessierte Kind dann als „Bezugsperson“ behält. Wobei der Bezug auf die Trauerarbeit, die das Kind nach dem Elternverlust mitmacht, eher nicht gegeben ist. Damit muss das Kind in jedem Fall allein klarkommen, denn für den verbleibenden Elternteil ist der rausgedrängte schließlich eine Unperson. Das nennt sich dann Kindswohl! Ich mag den französischen Begriff lieber, im Interesse des Kindes zu entscheiden, anstatt zu seinem Wohle, auch wenn beides in letzter Konsequenz das gleiche ist.
Nun fragt „derWesten“, wenn Gerichte nun zum Wohle des Kindes entscheiden,
Das bedeutet also, da haben einige keinen blassen Schimmer von dem was sie tun, getan haben und tun werden! Das wird sogar noch zugegeben, wenn eine Sprecherin von Schwesig frei zugibt:
„Es gibt noch keine umfangreichen kinderpsychologischen Untersuchungen, die die Auswirkungen [von Sorgerechtsentscheidungen] auf das Kindeswohl analysieren“
Diese Aussage ist Politikerdeutsch die ich gerne übersetzen möchte:
Wir haben keine Ahnung was das Kindeswohl überhaupt ist, wie es den Kindern mit unseren Urteilen geht. Wir haben uns aber durch die Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet dieses Kindswohl immer zu prüfen, hört sich ja auch total toll an ein Urteil zum Wohle des Kindes zu fällen. Wir lehnen jedoch ein gemeinsames Sorgerecht, ein paritätisches Wechselmodell und das Nestmodell ab, denn das entspricht weder unserem geistigen Horizont, noch glauben wir damit beim Wähler punkten zu können. Ansonsten schreien wir natürlich immer Hokuspokus, Abrakadabra oder Kindswohl wenn wir keine Ahnung haben. Nun besorgen wir uns jedoch von einer uns genehmen Lobbygruppe irgendwelche Schwachmaten mit Diplom, die bereit sind uns das erzählen was wir gerne hören möchten. Sollten sie doch was anderes erzählen, was nicht passieren wird, dann holen wir uns neue käufliche Diplomirgendwas. Danke dass sie nachgefragt haben!
Die CDU ist da auch nicht besser, formuliert das aber klarer:
„Wir müssen endlich mehr über das Kindeswohl aus der Perspektive der Kinder wissen“, sagt Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der Union. „Die Ansicht, was das Kindeswohl ist und was es tatsächlich positiv beeinflusst, wird zurzeit aber weniger von seriösen Studien als von Mutmaßungen getragen.“
Das ist wenigstens mal klar ausgedrückt. Das Kindswohl aus der Perspektive der Kinder muss jetzt ergründet werden. Die Perspektive des VAMV, der meisten Richterinnen und Mütter kennen wir jetzt ja! Evtl. sollten wir das Politikerwohl ja auch mal aus Richtung der Politiker betrachten, genau so wie das der Bürger aus Sicht der Bürger. Evtl. würde dies ja einiges an Politkverdrossenheit abschaffen. Auch schön das Wort Mutmaßungen, ähnlich wie die Wahrsagerin, die mutmaßt auch nur über meine Zukunft. Dabei ist das Kindswohl, zumindest bei normalen Sorgerechtsstreitigkeiten in Familienprozessen doch klar. Wir wissen was die Kinder eigentlich wollen! Das kann man auch ganz einfach ausdrücken! Kinder wollen nicht dass sich die Eltern trennen, das ist für sie eine neue Situation und sie haben Angst einen der beiden zu verlieren! Kinder wollen nicht dass die Eltern sich streiten, das verstört und ängstigt sie! Thats it, das ist Kindeswohl, oder auch ihr Interesse! Dazu braucht es keine Studien, keine Gutachten und sonstigen Hokuspokus!
Ok, in letzter Konsequenz sind beide Punkte, also nicht streiten und zusammenbleiben, etwas kontraproduktiv und nicht ganz mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen. Doch darauf kann man Aufbauen was das Kindswohl bei einer Trennung der Eltern eigentlich ist:
- Den Kontakt zu beiden Eltern behalten und leben können
- Den Streit der Eltern auf der Paarebene belassen und auf Elternebene eine Schlichtung herbeiführen
Nicht im Interesse des Kindes ist alles was diesem zuwider läuft, das hatten auch in Cochem mal einige erkannt. Dazu gehören Anwälte die einen Elternteil herabwürdigen oder „falsche“ Beschuldigungen des Mandanten einfach durchreichen, was in Cochem mal so was von verpönt war. Dazu gehören harte Urteile, bei denen einer der Eltern Gewinner und der andere Verlierer ist, weshalb Cochem keine Urteile mehr gefällt hat. Dazu gehören Richter, die maximal eine Stunde Zeit haben um ein Urteil zu fällen, weshalb Richter in Cochem außer den Tannen im eigenen Garten nichts mehr gefällt haben! Dazu gehören Gutachter, die in diesen Fällen eigentlich nur als maximale Ausnahme in Erscheinung treten sollen und nicht als Fliessbandabfertigung mit Textbausteinen. Kindswohlgefährdend sind ebenfalls alle Gutachter die nicht zwischen Eltern vermitteln, die Partei ergreifen und die durch Malen nach Zahlen den Kindern irgendwelche Entscheidungen aborakeln wollen, zu denen sie selber anscheinend zu blöd sind oder zu Feige dem Richter zu sagen was die Kinder wirklich wollen, weil die ja lieber mal was anderes hören wollen.
Gesetzliche Voraussetzungen für ein Kindswohl wären gemeinsames Sorgerecht, so dass beide Eltern auf Augenhöhe diskutieren können, z. B. wenn es sich um schulische Belange handelt. Um das Kindswohl bestmöglich umzusetzen, sollte ein Richter die Möglichkeit eines Wechselmodells als erstes in Betracht ziehen. Erst wenn hier gravierende Gründe widersprechen, sollte ein anderes Modell in Betracht gezogen werden. Gravierenden Gründe sind übrigens nicht, es besteht ein Konflikt über das Wechselmodell, weil der, der sich das den Gewinn des Verfahrens verspricht, nicht will, weshalb es nicht umgesetzt werden kann. So ist es in Frankreich oft der Fall, die Mutter möchte nicht, huch Konflikt und bei Konflikt ist Wechselmodell ja so was von, äh, ja was eigentlich? Anscheinend sind Richter zu blöde zu kapieren dass z. B. in meinem Fall das Kind viel öfter wechselt, nämlich jedes zweite Wochenende und jeden zweiten Mitwoch, wodurch es wesentlich länger Elternkonflikten ausgesetzt ist. Aber bei einem paritätischen Wechselmodell ist das ja ganz schlimm, wenn auch nur halb so schlimm wie Hirn- und Rückradlose Richterinnen an Familiengerichten!
Ebenso sollten die Betreuungskosten unter beiden Eltern nach Maßgabe des Einkommens, aufgeteilt werden. All das wäre zum Wohle des Kindes oder auch in seinem Interesse, denn nur so kann ein partnerschaftlicher Umgang der Eltern gewährt werden. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen wäre dann noch ein Gutachter nötig, nämlich nur dann, wenn ein Elternteil oder Beide anscheinend gegen das Wohl des Kindes verstoßen.
Gutachter werden aber auch eingesetzt um zu ergründen was das Kind gerne möchte. Dies ist auch in der Kinderrechtskonvention so vorgegeben, dem Kind in allen Belangen die es betrifft Gehör zu verschaffen. Wenn beide Eltern sich über den Umgang mit dem Kind einigen, dann gibt es keine Gerichtsverhandlung, zu der das Kind hinzugezogen werden muss. Ältere Kinder können bei Bedarf an den Elternmediationen teilnehmen und ihre Wünsche bekunden. Dann hätten Jugendämter auch wieder mehr Zeit sich um die wirklichen Belange zu kümmern, dem Wohlergehen von Kindern, bei denen die Eltern dieses nicht oder nicht vollständig selbst erledigen können. Denn dass eine Behörde wie das Jugendamt sich bei einer Trennung/Scheidung einmischt, ist, zumindest nach meinem Kenntnisstand, in Europa einmalig.
Doch was möchte man von einer Republik erwarten in der ein „Cochemer Modell“ eingeführt und dann durch die nachfolgenden Richterinnen und Jugendamtsmitarbeiterinnen sang und klanglos wieder fallen gelassen wurde… Übrigens das gleiche Land, das Väter in die Ecke Gewalttäter schiebt und Mütter fast heilig gesprochen werden.
"Kinder wollen nicht dass sich die Eltern trennen, das ist für sie eine neue Situation und sie haben Angst einen der beiden zu verlieren! Kinder wollen nicht dass die Eltern sich streiten, das verstört und ängstigt sie! Thats it, das ist Kindeswohl, oder auch ihr Interesse!"
AntwortenLöschenDas kann man nicht oft genug wiederholen.
Vielen Dank für diese Worte