Dienstag, 24. Februar 2015

Weil Frauen nicht logisch denken und Männer keine Kinder erziehen können!


"Ein weißer, heterosexueller Mann ohne Behinderung hat allerdings die besten Voraussetzungen, um diskriminierungsfrei durchs Leben zu gehen, da er aus Sicht des Patriarchats die menschliche Norm darstellt."
Anne Wizorek – Weil ein #Aufguss nicht reicht!

Wie kann man solche Diskriminierungen eigentlich messen? Wie kann ein Mensch der in einem aufgeklärten Land wie Deutschland lebt, so etwas einfach aus dem Bauch heraus behaupten, ohne dass tausende aufstehen und nach Belegen rufen? Natürlich gib es geschlechtsbezogene Benachteiligungen. Es gibt mit Sicherheit noch Personalchefs die sich fragen ob die Frau vor ihnen in nächster Zeit eine Schwangerschaft plant und wie lange sie danach ausfällt. Doch wie kann man solche Gedanken messen? Welcher Personalchef ist so offen genau diese Diskriminierung zuzugeben? Und stellt der weiße, heterosexuelle Mann ohne Behinderung die Norm dar, und wenn ja, welche Norm überhaupt? Evtl. mag der Personalchef auch keine Schwulen, doch bei dieser speziellen Diskriminierung Schwangerschaft ist es dem Personaler egal ob der Mann Schwul ist oder nicht, er hat einfach die besseren Karten, weil er nicht schwanger werden kann…

Ich möchte hier jetzt nicht den gleichen Fehler machen wie feministische Forscherinnen, die einfach die Zahlen von Männer und Frauen in Führungsetagen gegenüberstellen und aus der geringeren Zahl an Frauen schlissen, dass Frauen diskriminiert werden, einfach weil sie in geringerer Zahl vertreten sind. Dieses Zahlenverhältnis kann jedoch viele Ursachen haben, die nicht einmal in einer Diskriminierung münden. So kann einfach ein geringeres Interesse vorhanden sein, weil Frauen lieber eine Familie gründen, während einfach mehr Männer bereit sind auf Familienleben zu verzichten und lieber 14h am Tag in Vorstandsbüros herumlungern. Nun könnte man behaupten dass allgemein Frauen mit Kindern benachteiligt sind, weil sie eben nicht in die Vorstandsetagen vordringen, das wäre aber sehr einseitig, denn auch Männer die ein Familienleben wollen und dass nicht nur am Wochenende, haben ebenfalls wenig Chancen auf diese Posten. Die Forderung müsste deshalb nicht Quote, sondern Vereinbarkeit von Vorstandsposten und Familie lauten.

Ich behaupte Männer sind, das übrigens seit den 70ern, wesentlich öfter von solchen Diskriminierungen betroffen. Begründen kann man dass sogar mit dem gleichen Statement wie Frau Wizorek, nur Patriarchat müsste durch gesellschaftliche Normen ersetzt werden, dann passen auch viele dieser Benachteiligungen für beide Geschlechter. Nicht dass Frauen nicht auch weiterhin von Diskriminierung betroffen sind, doch seit der Frauenbewegung hat sich in der Öffentlichkeit ein Focus hin zu „Frauenrechten“ verschoben, hinter denen Rechte, auch Menschenrechte von Männern, fast unsichtbar sind. So war z. B. bis zur Wiedervereinigung in Deutschland weiterhin nur männliche Homosexualität geächtet, weil allein die männliche Homosexualität mit einer Penetration in Verbindung gebracht wurde und auch heute ist fast immer rein männliche Homosexualität gesellschaftlich geächtet. 

Diskriminierung Melden, eine Initiative wie es viele gibt.
 Hier das Logo von www.adnb.de

Es waren Männer, die sich eine Gewissensentscheidung erst vor Gerichten erstreiten mussten, wenn sie nicht zum militärischen Zwangsdienst eingezogen werden wollten. Es ist rein männlicher Exhibitionismus der im dt. Strafrecht als verwerflich/strafbar aufgeführt wird, übrigens mit Segen einer Feministin im Bundesverfassungsgericht (soviel zur steilen These von der noch steileren Antje Schrupp [1]). Es sind Männer, die vor Gericht einen Malus erhalten, weil man ihnen keine gute Sozialprognose voraussagt, weil Frauen es schwerer haben und weil Richter in Deutschland immer noch Sexisten sind. Diese Liste könnte man beliebig fortführen, von Benachteiligung von Jungen bei der Notenvergabe und Empfehlungen für das Gymnasium. Auch hier, ähnlich wie bei Richtern, scheint es die "Sozialprognose" zu sein, nicht aber messbare Leistungen, die zu Benachteiligungen führen.

Wenn Wizorek nun behauptet Männer hätten grössere Chancen diskriminierungsfrei durchs Leben zu gehen, das auch noch mit patriarchalen Normen belegen möchte, dann kann man sich als Homo Sapiens Sapiens, also als doppelt denkender Mensch, erst einmal nur an den Kopf fassen. Jegliche Gesellschaftsform kennt mindestenz zwei Rollen für Menschen, männlich und weiblich. Natürlich sind hier, das muss man einfach feststellen, alle Formen von Zweigeschlechtlichkeit nicht sichtbar. Jegliche Form gesellschaftlichen Zusammenlebens kennt mind. eine Rolle für Männer und Frauen. Wenn hier jetzt jemand was von, weil sie im Patriarchat die Norm darstellen faselt, kann man getrost davon ausgehen das sich entsprechender Mensch nicht viele Gedanken gemacht hat. Denn wenn ein Mensch in einer Gesellschaft die Norm darstellt, und eine gleich grosse Gruppe keine Norm hat, dann müsste diese Gruppe doch weitgehend Frei von Zwängen und Normen leben. Doch wir wissen, Männer und Frauen haben nun einmal unterschiedliche Normen. Männer dürfen in die normierten Massengräber in den Kriegen dieser Welt, Frauen in den DIN Haushalt. Jetzt ist es aber so, dass für Frauen sich die Normen der Männer immer weiter öffnen und sie hierfür jederzeit Unterstützung der Politik erhalten, Männer die in die Bereiche der Frauen eindringen, aber von unserem Gesetzgeber immer wieder daran gehindert werden. Als Beispiel für solche Diskriminierungen, die sich teilweise bis hin zu Menschenrechtsverstössen ausdrücken, möchte ich jetzt einmal ein Gericht nehmen, dass sich dieser Menschenrechtsverstösse auch dann noch annimt wenn unser Bundesverfassungsgericht versagt hat.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wacht seit 1959 auch über Deutschland und deren oberste Gerichtsentscheidungen. So musste dieser Gerichtshof in dieser Zeit 234  mal (bis 2011) gegen die BRD Recht sprechen, weil einem Menschen oder einer Gruppe ein Grundrecht selbst vor dem obersten Gerichtshof der BRD nicht zuerkannt wurde. Hier einmal die Verstöße gegen Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) gegen die Menschenrechtskonvention, die gegen die BRD geahndet wurden.

In Blau die Verfahren zu Sorgerecht und Umgang die allein Väter betreffen, die Aufgrund der gesetzl. Regelung in der BRD benachteiligt werden. In Grün Verfahren mit einem Ehepaar als Kläger (ebenfalls Sorgerecht), in Rot Verfahren mit Frauen als Kläger, in Schwarz Verfahren mit Männern als Kläger die nicht um Sorgerecht geführt wurden.

Klage eines Vaters auf Sorgerecht, Verfahren wegen 22028/04 aus Register gestrichen (Gütliche Einigung).

Entzug des Sorgerechts der Eltern in diesem Fall nicht ausreichend begründet.

Verletzung von Artikel 8 EMRK (Achtung des Privat- und Familienlebens), da dem mutmaßlichen biologischen Vater eines Kindes ein Umgangs- und Auskunftsrecht ohne Prüfung des Kindeswohlinteresses vorenthalten wurde.

Art. 8 EMRK – Versagung des Umgangsrechts des biologischen Vaters – beabsichtigtes Familienleben

Kündigung kirchlicher Arbeitgeber – Loyalitätspflicht – Trennung vom Ehepartner als Kündigungsgrund

Abschiebung nach strafrechtlicher Verurteilung – Bindung an den Herkunftsstaat

gemeinsames Sorgerecht – nichteheliche Lebensgemeinschaft – § 1626a BGB

Diskriminierung durch Ausschluss vom gesetzlichen Erbrecht als vor dem 1. Juli 1949 geborenes nichteheliches Kind – ehemalige DDR – Vertrauensschutz des Erblassers (Klägerin)

Art. 6 Abs. 1 EMRK – überlange Verfahrensdauer – Zivilsachen – Sorgerechtsverfahren – Art. 8 EMRK – Unterbringung in Pflegefamilie – teilweiser Übertragung der elterlichen Sorge – Aussetzung des Umgangsrechts

Ausweisung nach mehrfacher Verurteilung wegen Straftaten – Notwendigkeit der Ausweisung in einer demokratischen Gesellschaft – Interessenabwägung – Übertragung der Leitprinzipien bei Einwanderern der zweiten Generation – unbefristete Versagung der Wiedereinreise in das Bundesgebiet

Versagung des Kindergeldes – unterschiedliche Behandlung von Ausländern in Abhängigkeit von dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung

Caroline Urteil, Photos aus dem Privatbereich

zwangsweise Unterbringung in einer privaten Klinik zur medizinischen Behandlung ohne Gerichtsbeschluss – Art. 6 Abs. 1 EMRK – Gebot des fairen Verfahrens – Würdigung von Beweismitteln – Einsicht in Originalkrankenakte

Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung hinsichtlich Wohn- und Geschäftsräumen – wirksamer Schutz vor Missbrauch – Verhältnismäßigkeit

Entziehung des elterlichen Sorgerechts – Inobhutnahme eines neugeborenen Kindes gegen den Willen der Eltern – Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft – Einbindung in Entscheidungsprozess – Art. 41 EMRK – immaterieller Schaden – Verwehrung der Elternrechte

Verletzung von Artikel 8 (Achtung des Familienlebens) durch die Verweigerung des Umgangs des Beschwerdeführers mit seinem leiblichen Sohn, der bei Pflegeeltern lebt.

Verweigerung des Umgangsrechts – Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft – Kindeswohl – zwangsweise Herbeiführung des Umgangs gegen den Willen des Kindes – Beweiswürdigung – Art. 8 EMRK i.V.m. Art. 14 EMRK – unterschiedliche Behandlung von Vätern nichtehelicher und ehelicher Kinder – § 1711 Abs. 2 BGB a. F. – Ausschluss einer weiteren Beschwerde nach § 63a FGG

Aufrechterhaltung der familiären Beziehung – unbefristete Ausweisung nach Verurteilung wegen Straftat als Heranwachsender – Notwendigkeit der unbefristeten Ausweisung in einer demokratischen Gesellschaft – Einwanderer der zweiten Generation

Verweigerung des Umgangs des Vaters mit dem eigenen Kind als Verstoß eines deutschen Gerichts gegen die Europäische Konvention für Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK); Geltendmachung der Besorgnis wegen Mitwirkung eines blinden Richters im Prozess vor einem nationalen Gericht um das Umgangsrecht mit dem eigenen Kind vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR); Rechtfertigung eines Eingriffs nationaler Gerichte oder Behörden in das Recht auf Achtung des Familienlebens im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK (Hier einen anderen Verfahrenstext eingebunden, da originaltext Irreführend)


Umgang mit nichtehelichem Kind – Aufhebung des Besuchsrechts – Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft – gerechter Ausgleich – Kindeswohl – Einbindung in den Entscheidungsfindungsprozess – Art. 8 EMRK i.V.m. Art. 14 EMRK – unterschiedliche Behandlung von Vätern nichtehelicher und ehelicher Kinder – § 1711 Abs. 2 BGB a. F – Art. 6 EMRK – Gebot des fairen Verfahrens – Ausschluss einer weiteren Beschwerde nach § 63 a FGG

Art. 8 EMRK – Verweigerung des Umgangsrechts – Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft – gerechter Ausgleich – Kindeswohl – Reichweite des Ermessensspielraums – Einbindung in den Entscheidungsfindungsprozess – Art. 8 EMRK i.V.m. Art. 14 EMRK – unterschiedliche Behandlung von Vätern nichtehelicher und ehelicher Kinder – § 1711 Abs. 2 BGB a. F. – Art. 6 Abs. 1 EMRK – Gebot des fairen Verfahrens – Ausschluss einer weiteren Beschwerde nach § 63 a FGG

Art. 8 EMRK – Verweigerung des Umgangsrechts – Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft – Kindeswohl – Reichweite des Ermessensspielraums – Einbindung in den Entscheidungsfindungsprozess – Art. 8 EMRK i.V.m. Art. 14 EMRK – unterschiedliche Behandlung von Vätern nichtehelicher und ehelicher Kinder – § 1711 Abs. 2 BGB a. F.

Entziehung des elterlichen Sorgerechts wegen kindlicher Entwicklungsverzögerungen – Unterbringung in Pflegefamilie – §§ 1666, 1666a BGB – Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft – Verhältnismäßigkeit – Reichweite des Ermessensspielraums nationaler Behörden – positive Verpflichtung, Maßnahmen zur Erleichterung der Familienzusammenführung zu ergreifen (Eltern)

Verweigerung des Umgangsrechts – Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft – gerechter Ausgleich – Kindeswohl – Einbindung in den Entscheidungsfindungsprozess – Art. 8 EMRK i.V.m. Art. 14 EMRK – unterschiedliche Behandlung von Vätern nichtehelicher und ehelicher Kinder – § 1711 Abs. 2 BGB a. F. – Art. 6 Abs. 1 EMRK – Gebot des fairen Verfahrens – verweigerte Einholung eines Sachverständigengutachtens – Fehlen einer Anhörung

Hinzu kommen noch diverse Verfahren die zwar ebenfalls Artikel 8 der Konvention betreffen, aber z. B. unter Art. 6 (überlanges Verfahren) behandelt wurden, wie:

Ein Vater versucht Umgang mit seinem Sohn herzustellen, doch durch einen Gerichtsmarathon wird dieses verhindert.


Überlange Dauer eines Ehescheidungsverfahrens (über 9 Jahre). Zeitraubender forensischer Aktionismus bei Klärung der Prozessfähigkeit des auf Scheidung klagenden Ehemannes und Versuch der scheidungsunwilligen Ehefrau, den Kläger für geisteskrank erklären, entmündigen und in eine psychiatrische Anstalt einweisen zu lassen. Ergebnis: Verletzung von Art. 6 Abs. 1 wegen überlanger Verfahrensdauer. Ersatz für immateriellen Schaden sowie Erstattung von Kosten und Auslagen zugesprochen.
Anm: Fall Mollath lässt grüssen…

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, vor allem bei Artikel 6 habe ich 2 Beispielfälle herausgenommen, da ich diese aus der Datenbank des Justizministeriums zusammengestellt habe. Es ist möglich dass einige der obigen Verfahren in dieser Datenbank einzeln aufgeführt, aber vor Gericht zusammen verhandelt wurden.
Nicht aufgeführt sind Verfahren bei denen Artikel 8 nicht verletzt wurde, somit sind die Verfahren in denen leibliche Väter oder Väter die glaubten der leibliche Vater zu sein, die Mutter aber vor der Geburt einen anderen geheiratet hat, bzw. während der Zeugung verheiratet war, bei denen aber vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kein Verstoß gegen Art. 8 festgestellt wurde, nicht aufgeführt. Von der Konsequenz, der nicht stattfindenden Vaterbeziehung mit dem vermeidlich eigenen Kind, unterscheiden sich diese Fälle jedoch nicht von obigen Verfahren, wo ein solcher Verstoss festgestellt wurde. Bei diesen Fällen wurde nur das Kindswohl höher und/oder das Recht auf Familienleben der verheirateten Familie gleichrangig schützenswert bewertet.
 
Abschließende Bemerkung
Natürlich muss berücksichtigt werden das Frauen auch heute noch einen Grossteil der Carearbeit durchführen müssen, weil diese immer noch als Frauenarbeit gesehen wird. In obigen blauen markierten Fällen wird dieses übrigens einzig und allein von den Müttern so gesehen, wärend die Väter jedoch wollen, aber vor dt. Gerichten eben nicht wollen sollen! Doch anscheinend ist das eine Form der Selbstdiskriminierung der Väter, denn wir wissen:

Ein weißer, heterosexuellr Mann ohne Behinderung hat allerdings die besten Voraussetzungen, um diskriminierungsfrei durchs Leben zu gehen, da er aus Sicht des Patriarchats die menschliche Norm darstellt

Nicht erwähnen muss man dass alle Verfahren wegen Art. 3 (Verbot unmenschlicher/erniedrigender Behandlung) gegen die BRD wegen Verstössen gegenüber Männern ausgesprochen worden.

Jalloh ./. Deutschland, Urteil vom 11. Juli 2006, Nr. 54810/00
Die zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln…

Gäfgen ./. Deutschland, Urteil vom 1. Juni 2010, Nr. 22978/05
Die Androhung einer vorsätzlichen Misshandlung in einem Polizeiverhör

Der FBES meldet sich ab und macht bei obiger Antidrikriminierungsdings dann mal Meldung über Diskriminierung der Bundesregierung gegenüber der Norm des Patriarchats...

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[1] Aber die Unvereinbarkeit zwischen Frauen und dem Prinzip des Rechtsstaats geht noch tiefer. Ganz objektiv ist das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit eines, das vor allem dazu erfunden wurde, um Konflikte unter Männern zu regeln:
Von allen Inhaftierten in Deutschland sind lediglich 5 Prozent Frauen, bei den rechtskräftig Verurteilten sind es 16 Prozent. 
(Quelle) Was die schweren oder „gemeingefährlichen“ Verbrechen angeht, so betrifft das Rechtssystem also praktisch ausschließlich Männer. Man könnte es auch zugespitzt so sagen: Würde es nur Frauen geben, bräuchten wir keine Justiz.
Antje Schrupp - Einige Gedanken zum Prinzip der Rechtsstaatlichkeit

Dienstag, 17. Februar 2015

Titten, Thesen, Temperamente – Der ultimative parteiübergreifende Oberweitenvergleich im Rollkragenpullover!

40 Jahre Gleichberechtigung kaputt gemacht in einer Nacht! Danke Jörg Rupp!!!

Da kommt die FDP mit neuem Wahlprogramm zurück, besinnt sich wieder auf ihre freiheitlichen demokratischen Werte, passt ihre Wirtschaftspolitik an, setzt auf Bildung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und erntet dafür die Wählergunst und dann kommt Jörg Rupp daher und twittert:

muss man sich mal vorstellen: mit Titten und Beinen anstatt Inhalten.#fassungslos #fdp

Ich sitze hier nur noch vor meinem Computer und kann es nicht fassen! #Tittengate bei den Grünen, ach ne, das ist sexistisch - #Deppengate bei den Grünen! Das ist zwar beleidigend, entbehrt aber nicht einer gewissen Logik. Glaubt Jörg Rupp wirklich dass die FDP 7,4% der Wähler alleine dadurch begeistern kann, dass eine attraktive Frau mit 39 Jahren, die mit knielangem Rock in der Tagesschau gezeigt wird und in einem Rollkragenpullover in dem sich ihre Oberweite abzeichnet reicht? Für wie blöd hält Rupp die Wähler in diesem Land eigentlich? Ich empfinde genau so etwas als Beleidigung der Wähler, aller Wähler!

Noch schlimmer ist seine Entschuldigung auf seinem Blog, in der er schreibt:

Ich wollte provozieren und ich wollte verkürzen. Und ich war verärgert. Ich erinnerte mich an einen Spiegelartikel von Vera Kämper, den ich sehr eindrücklich fand und in dem Katja Suding mit den Worten zitiert wird:

“Attraktivität hilft, Aufmerksamkeit zu bekommen”, erklärt die FDP-Politikerin,

und schon das fand ich ärgerlich. Nicht, dass ich sie wegen ihrer vermeintlichen Attraktivität als nicht intelligent empfand, sondern weil ich finde, dass Äußerlichkeiten, als Attribut im Wahlkampf nichts verloren haben.
Weder bei Frauen noch bei Männern.

Ja, Rupp wollte verkürzen und hat verkürzt, denn das Zitat in Spon Artikel lautet folgendermaßen:

In der Frauenzeitschrift "Gala" erklärt Suding, sie sehe sich durch die Fotos nicht aufs Äußere reduziert. "Attraktivität hilft, Aufmerksamkeit zu bekommen", erklärt die FDP-Politikerin, räumt aber ein: "Andererseits ist es schwerer für attraktive Menschen als intelligent wahrgenommen zu werden." Diese Fotos helfen da sicher nicht.

Somit war sich Suding im Klaren darüber dass sie mit den Fotos für Aufmerksamkeit sorgen kann, wenn die Zeitungen denn drauf anspringen, diese Aufmerksamkeit aber auch in eine andere Richtung gehen kann. Das ist sogar passiert, wie man in dem obigen SPON Artikel lesen kann, der einfach nur tendenziös gegen die FDP ist. In einem anderen Kommentar von Rupp schrieb er dann folgendes:

Ich finde, die FDP hat mit der vermeintlichen Attraktivität von Frau Suding gespielt, auf die Spitze getrieben durch ein Oberkörperprofilfoto im engen Rolli. Ich fand die FDP hat ihren Wahlkampf mit Sexismus gewürzt – und wollte das eigentlich anprangern.



Der ultimative Oberkörper(profil)foto im engen Rolli Oberweitenvergleich - Grün/Gelb!!! Anders gefragt, darf eine Frau heute im Wahlkampf noch Rollkragenpullover tragen wenn sie nicht bei den Grünen ist?
Das Bild von Suding stammt anscheinend nicht aus dem Wahlkampf, sondern von ihrer Wahl zur Parteivorsitzenden.



Suding hat übrigens den Wahlkampf höchstens mit Sex gewürzt, nicht mit Sexismus, das hat dann Rupp übernommen, aber egal. Es gibt viele „peinliche“ Fotos und Videos von Politikern, sehr viele z. B. auch von der Rampensau Claudia Roth bei den Grünen, der es anscheinend egal ist wie und durch welche peinliche Aktion sie gerade Aufmerksamkeit erregt. Es gehört zum Geschäft eines Politikers immer sichtbar zu sein, immer „am Puls der Zeit“, also in den Nachrichten, egal mit welchem blöden Foto oder Aktion auch immer! Das Suding dieses als PR Frau der FDP bis ins Kleinste beherrscht wird ihr jetzt jedoch von Rupp vorgeworfen. Man könnte denken, kaum steckt eine Frau mal den Kopf aus dem Sumpf, kommt irgendein Sexist daher und wirft wieder Schlamm drauf…

Es war jedoch nicht Frau Suding selber, die diese umstrittene Kamerafahrt über ihre Beine angeordnet hat, sondern die Tagesschau! Ebenso war es nicht Suding selber, die darum ein riesen Brimborium veranstaltet hat. Natürlich war diese Kamerafahrt, wie sie dort zu sehen ist, nicht korrekt. Doch auch hier verhielt sich Suding tadellos, die selber erst in Erscheinung trat, als Kai Gniffke sich für die Tagesschau ungefragt bei ihr entschuldigte und sie diese Entschuldigung annahm. Doch dieser Kameraschwenk unterstreicht eben auch das, was Suding selbst in der Gala äußerte, dass es schwer ist für attraktive Menschen als intelligent wahrgenommen zu werden. Anders ausgedrückt, alles was Suding oder andere FDPler auf dem Dreikönigstreffen auch geäußert haben mögen, es trat in den Onlinemedien hinter diesem Kameraschwenk zurück! Gleiches gilt für das Gala Interview, Thema war nur noch die Fotos und wie ANDERE sie interpretierten! Inhalte aus dem Interview in der Gala - Flötepipen! Doch ist das nicht Sexismus wenn man nur noch über Äußerlichkeiten redet, wenn man nur noch auf Posen reduziert wird, egal ob diese absichtlich (Gala-Fotos) oder unabsichtlich (Tagesschau) erstellt wurden? Wo waren da die großen Vertreter der Frauenrechte?

Nein, Rupp bringt auch noch seine eigene Interpretation der Serie „Drei Engel für Charlie“ mit ein (Hervorhebung durch mich):

Das Frauenbild, das mit “3 Engeln für Christian” gezeichnet wurde, ist in meinen Augen das Bild von Frauen, die nicht selbst denken, sondern nur ausführen, was ihnen von “Charlie” am Telefon gesagt wird, mit tief ausgeschnitten Dekoletees, ihre weiblichen Attribute einsetzend, um den Fall zu lösen, und wenn sie in die Patsche geraten, brauchen sie mehr als einmal den Umbekannten am Telefon, der dann an den richtigen Fäden zieht.

Tief ausgeschnittene Dekoletees, zu viel Sex Apeal für den Grünen Rupp?
Das Frauenbild, das mit “3 Engeln für Christian” gezeichnet wurde, ist in meinen Augen das Bild von Frauen, die nicht selbst denken, sondern nur ausführen, was ihnen von “Charlie” am Telefon gesagt wird, mit tief ausgeschnitten Dekoletees, ihre weiblichen Attribute einsetzend, um den Fall zu lösen, und wenn sie in die Patsche geraten, brauchen sie mehr als einmal den Umbekannten am Telefon, der dann an den richtigen Fäden zieht. Sollte ich ein FSK16 wegen der Bilder angeben?



Anscheinend hat Rupp hier einen besonderen Anfall von Talibanismus, wenn er SEINE Interpretation als allgemeingültig hinstellt um andere Menschen herabzuwürdigen! Man kann natürlich kritisieren dass diese Serie immer drei gut aussehenden Frauen als Hauptdarstellerinnen hatte, dass kann man aber auf ALLE Serien und Blockbuster der letzten 40 Jahre anwenden. Selbst bei „Die fabelhafte Welt der Amelie“ oder den Film den er selbst an diesem Abend angeblich gesehen hatte, „Der englische Patient“! Dieser besticht gerade nicht durch unattraktive Menschen in den Hauptrollen. Genau so ist diese Geschichte eben auch die Geschichte von Frauen in der Zeit des Weltkrieges, es sind nicht die Frauen die Armeen leiten, die die Initiative ergreifen etc. Hier jetzt einer Serie aus den 70er Jahren vorzuwerfen nicht modern genug zu sein, ist dann nur noch zweischneidig! Und zu den Dekolletés der Seriendarstellerinnen kann man auch unterschiedlicher Meinung sein! 

Somit betreibt Jörg Rupp streng genommen Victim Blaiming, wenn er Suding, wie vorher bereits der SPON und viele andere Medien auch nur auf Titten und Beine, oder besser ausgedrückt, auf Äußerlichkeiten beschränkt, hinter der die intelligente Frau und Politikerin zurück tritt, oder durch die Medienkampagnen zurück getreten wurde. Noch erschreckender ist, dass er als politikbegeisterter Mensch, der er als Bundestagskandidat seiner Partei sein sollte, die politischen Aussagen von Suding anscheinend nicht kennt!!! Auch bei ihm, einem angeblichen Verfechter von Gleichberechtigung, scheinen sekundäre Geschlechtsmerkmale eher durchzudringen wie Inhalte. Und eine Frau, zumindest wenn sie für eine andere Partei Politik macht, darf heute nicht mehr das tragen was sie möchte, denn irgend ein Grüner wie Rupp wird es gegen Sie verwenden, immer! Die Zeiten in denen Frauen sich so anziehen wie sie es für richtig halten sind jedenfalls ein für alle mal vorbei, zumindest wenn es nach Rupp geht! Ging es aber nicht gerade beim #Aufschrei darum? Ging es nicht darum dass Frauen dass tragen können was sie wollen? Gab es nicht deshalb einen Slutwalk, weil Frauen es als unpassend empfinden, wenn Polizisten ihnen raten sich nicht so "aufreizend" zu kleiden um sich gegen eine Vergewaltigung zu schützen?

Und die Debatte um die Kleidung im Französischen Parlament, die hier seit einigen Monaten tobt, scheint Rupp ja auch beflügeln zu können, wenn er gegen weibliche Reize im Wahlkampf ist, denn nach der Wahl ist vor der Wahl.