Samstag, 5. Juli 2014

Alice Schwarzer, unermüdliche Kämpferin für Meinungsfreiheit, das Recht auf Steuerhinterziehung und Volksverblödung



In der Omma oder Erna oder wie auch immer dieses feministische Sprachorgan heißt, kann man eine Pressemitteilung lesen! Also die Presse, zu der Erna sich ja auch zählt, teilt etwas der Presse mit.

Was man hier unter dem Tittel
EMMA wehrt sich - für die Freiheit des (Un)Wortes
lesen kann, lässt einen jedoch zweifeln ob Alice Schwarzer und ihre Erna-Redaktion überhaupt das Leseverständnis aufbringen können, an dem die dt. Schüler bei der Pisastudie angeblich so kläglich gescheitert sind! Doch worum geht es überhaupt?

EMMA-Verlegerin Alice Schwarzer nimmt die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln vom 27. Mai 2014 in Sachen Kachelmann nicht hin. Sie hat heute Beschwerde erhoben gegen die Nichtzulassung der Revision zur Verteidigung der EMMA-Veröffentlichung vom Dezember 2011 in der Ausgabe 1/2012. Ziel ist ein Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof.

Also hat Frau Schwarzer eine Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Da aber Frau Schwarzer ein so selbstloser Mensch ist, wie man jedem Menschen erst einmal unterstellen muss, der Steuern in Millionenhöhe am Fiskus vorbei gelenkt hat, kämpft sie natürlich nicht für sich allein! Nein, sie kämpft für die Freiheit der Menschheit, in diesem Fall um unsere Meinungsfreiheit!

Denn in diesem Fall geht es nicht, wie fälschlicherweise im Urteil unterstellt, um die Frage, ob Kachelmann zu recht oder zu unrecht freigesprochen wurde. Es geht in dem inkriminierten Text um Sprachkritik. Und um Meinungsfreiheit. Und das betrifft nicht nur EMMA.


Nun, worum es in dem Text ging, ist erst einmal zweitrangig! Selbst wenn sie über Blumenwiesen und Bachblütentee geschrieben hätte, die Frage ist, welche Passage hat das Gericht beanstandet. Da erfährt man dann auf meedia.de etwas mehr zu genau diesem Vorfall!

Der Streit dreht sich – laut Verlag – um eine Sprachglosse aus der EMMA-Ausgabe 1/2012, in der die Begriffe „Unschuldsvermutung“ und „einvernehmlicher Sex“ als „Unworte des Jahres“ vorgeschlagen wurden. Dies soll in einem ironischen Ton mit der folgenden Begründung geschehen sein: „Da fragt man am besten Nafissatou Diallo oder Claudia D. oder irgendeine von den 86.800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltiger nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden.“

Also geht es um genau diese Aussage, in der Claudia D., das in der Presse verwendete Pseudonym, mit 86.800 geschätzten vergewaltigten Frauen in Verbindung gebracht wird. Auch wenn die Erna nicht behauptet, dass Claudia D. vergewaltigt wurde, so hat das Gericht genau diesen Zusammenhang beanstandet. Leider wird aber genau dieser Zusammenhang von der Erna hier leider nicht genannt und das ganze zu einem Kampf um Meinungsfreiheit heraufgespielt. Wenn für die Erna Meinungsfreiheit jedoch bedeutet einen Menschen über Monate hinweg mit einer nicht begangenen Vergewaltigung in Verbindung zu bringen, dann ist das eben keine Meinungsfreiheit sondern eine Rufmordkampagne! Und gerade und vor allen Dingen muss man von einer Presse in einem Land mit freier Meinungsässerung verlangen können, das genau diese Meinungsfreiheit richtig genutzt wird und nicht unter dem Mantel der Pressefreiheit Anschuldigungen konstruiert werden, die vom Aber auch bei der Begründung für diese Kampagne sind die Gründe so falsch wie fadenscheinig:

Weil diese an sich neutralen Begriffe nicht nur in so spektakulären Fällen wie Kachelmann oder Strauss-Kahn (der ebenfalls nicht verurteilt wurde), sondern in fast allen Fällen des Verdachts auf sexuelle Gewalt zwischen einem Mann und einer Frau von Anbeginn an zentrale Argumente gegen die mutmaßlichen Opfer sind. Und das in der Regel, lange bevor die Schuld- bzw. Unschuldsfrage überhaupt geklärt ist.

Also Unschuldsvermutung ist ein zentrales Argument gegen mutmaßliche Opfer? Gerade bei der Unschuldsvermutung geht es nicht um ein Argument, sondern einzig darum, das jeder Mensch solange als unschuldig zu gelten hat, bis man das Gegenteil beweisen kann. 

Diese Unschuldsvermutung galt auch im Kachelmannprozess, übrigens in einem Masse das es für einen Rechtsstaat fast an Unerträglichkeit grenzt. Es gab im Prozess kein Gutachten, auch nicht das der Staatsanwaltschaft, das die Aussagen zum Tathergang von Claudia D. stützt! Das „Opfer“ hat sich diverse male in Widersprüche verstrickt und die Aussage im Nachhinein angepasst. Am Messer, das zentraler Bestandteil bei der Vergewaltigung gewesen sein soll, gab es keine DNA-Spuren von Kachelmann, an anderen Objekten jedoch schon. Einzig die Verletzungen, die sich ein Mensch laut Staatsanwaltschaft nicht selbst zufügt, weil die Schmerzschwelle diese angeblich daran hindert, und ein Traumatologe, der die Erinnerungslücken des „Opfers“ als durch das Trauma verursacht ansah, sprachen für eine Vergewaltigung. Diverse Gutachter konnten die Verletzungen nicht mit der geschilderten Tat in Einklang bringen, einige sprachen von mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst beigebracht. Trotzdem reichte es der Mannheimer Staatsanwaltschaft, trotz Unschuldsvermutung, Herrn Kachelmann in Untersuchungshaft zu stecken. Es reichte der Staatsanwaltschaft um einen Prozess bis zum bitteren Ende durchzuziehen, obwohl es keine Beweise für die geschilderte Tat gab. Auch die Auswertung des Rechners von Frau Dinkel (Claudia D.), auf dem sich Spuren fanden, dass sie nach Vergewaltigung gesucht hatte, nach Hämatomen etc. reichten nicht um Herrn Kachelmann als unschuldig anzusehen.

Und weil einigen Staatsdienern, die sich eher wie Kleinkönige aufspielen, alle Gegenbeweise nicht ausreichen um eine Unschuld zu vermuten, ist genau diese Unschuldsvermutung als Rechtsprinzip überaus wichtig, denn sie zieht eine Grenze zwischen Recht und Willkür. Wer jedoch wie Frau Schwarzer und die Erna, diese Grenze zum Schutz von angeblich vergewaltigten Frauen einreissen möchte, der handelt zumindest grob fahrlässig. Wenn jedoch, wie bei Frau Schwarzer diese Grenze nur zugunsten eines Geschlechtes eingerissen werden soll, weil sie irgendwelchen Hirngespinnsten von geschätzten 86.800 Vergewaltigungen hinterherrennt, von denen mindestens ein Drittel nicht mal im Rahmen des Strafgesetzbuches als Vergewaltigung gelten, dann muss ein Rechtsstaat auch darüber nachdenken, wie er sich vor diesen Brandstiftern schützt. Normalerweise ist dies die Aufgabe des Bundesverfassungsschutzes.

Wer einem Menschen eine Gegendarstellung in der er die Anschuldigung als einvernehmlichen Sex darlegt, verweigert, der sehnt sich nach einer Diktatur in der Meinungsfreiheit nur die eigene Meinung einschließt und nicht die der anderen! Weshalb es mehr als Scheinheilig ist, wenn die Erna dann schreibt:


Diese Formulierungen bedienen also, wie alle „Unwörter des Jahres“, de facto auch Vorurteile und Klischees, die die objektive Klärung der wahren Sachverhalte erschweren bzw. überschatten können. Und genau darum geht es in dieser Sprachglosse: Diese Klischees bewusst zu machen. Das und nichts anderes sagte EMMAs Sprachkritik aus.

Denn wenn diese Logik vorherrscht, dann nimmt man jedem Menschen der wegen Vergewaltigung angezeigt wird jegliches Recht der Gegendarstellung. Was die Erna hier möchte ist nichts weiter als eine Vorverurteilung eines Beschuldigten! Das sie hier dann noch nachlegt, das die Gesellschaft für Deutsche Sprache das Wort Opfer-Abo als Unwort des Jahres gewählt hat,

Und zwar in Bezug auf Frauen, die wegen Vergewaltigung klagen, bzw. Menschen, die diese mutmaßlichen Opfer zunächst einmal ernst nehmen und nicht von Anbeginn an „einvernehmlichen Sex“ unterstellen, und für die die „Unschuldsvermutung“ für beide gilt: für den mutmaßlichen Täter – und das mutmaßliche Opfer.

Dann kann sie hier zum einen nicht sich selbst meinen, aber auch nicht die Mannheimer Richter, die nur Aufgrund der Aussage der Frau einem Mann seiner Freiheit beraubt haben, eben weil sie genau dieser Frau bedingungslos geglaubt haben. Genau das hat Herr Kachelmann in seinem Interview auch angemahnt, wenn er im Spiegel sagt:

"Das ist das Opfer-Abo, das Frauen haben. Frauen sind immer Opfer, selbst wenn sie Täterinnen wurden. Menschen können aber auch genuin böse sein, auch wenn sie weiblich sind."

Hier geht es ihm eben darum, das eine Frau die einen Mann fälschlicher Weise der Vergewaltigung bezichtigt durch unser System erst einmal geschützt wird, das ihr erst einmal geglaubt wird und das die Mannheimer Staatsanwaltschaft danach alles daran gesetzt hat um ihm seine Schuld zu beweisen! Das die Staatsanwaltschaft in Mannheim nicht neutral in beide Richtungen ermittelt hat, wie es von ihr verlangt wird. Sie griff erst auf Betreiben des Verteidigers Birkenstock ein.

Eigentlich hätte das Unwort des Jahres 2013 „Unwort des Jahres“ oder „Gesellschaft für deutsche Sprache“ sein müssen. Denn sie haben eben nicht verstanden was Kachelmann gesagt und kritisiert hat, sondern haben ihre eigene Interpretation des Wortes genommen. Dabei ist jedem geschiedenen Vater in konfliktueller Trennung klar wie wahrhaftig das Wort Opfer-Abo die Situation zwischen Männern und Frauen beschreibt. Das kann nicht nur am Fall Horst Arnold gesehen werden, der wegen einer nicht begangenen Vergewaltigung jahrelang hinter Gittern saß. Sondern auch die Millionen von Vätern, die wegen häuslicher Gewalt ihrer Wohnung verwiesen wurden, obwohl sie sich nur gegen die Gewaltattacken ihrer Exfrau gewehrt haben. Das kann auch daran gesehen werden das Männer, wenn sie Täter sind kriminalisiert werden, Frauen hingegen patologisiert.

Um Meinungsfreiheit geht es Alice Schwarzer schon lange nicht mehr, es geht nur noch um Meinungshoheit. Und ob Frau Schwarzer wirklich eine Nichtzulassungbeschwerde eingelegt hat, oder das nur ein politische Manöver ist, ist ebenfalls offen, denn über Twitter lässt Jörg Kachelmann verlauten von einer entsprechenden Beschwerde nichts zu wissen.



1 Kommentar:

  1. "[ob] das nur ein politische Manöver ist, ist ebenfalls offen"

    Nach meinem Eindruck ist es eine preisgünstige Werbung. Andere zahlen viel Geld für Anzeigen in Zeitungen oder für Plazierungen auf den Trefferlisten von Google, hier reichen geschätzte 50 Euro Gerichtsgebühr, und man generiert Dutzende von Kommentaren.
    Daß schon reihenweise Prozesse verloren wurden, spielt keine Rolle, das Publikum vergißt, Hauptsache, man ist aktuell in den Medien präsent.

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