Zwei Jahre nach der gesetzl. erlaubten Beschneidung von Jungen, ein Jahr
nach dem absoluten Verbot jeglicher Form von Beschneidung bei Mädchen, inkl. der symbolischen Beschneidungen, wie das
Einstechen der Schamlippen (WHO Typ 4), zeigt KiKa, alles halb so wild, denn es gibt
Geschenke und es gibt ein Fest!
Weil das alles dann doch wohl nicht so Toll ist, sollte die Sendung abgesetzt werden!
Das wird mit Sicherheit nicht passieren, trotzdem eine gute Gelegenheit den Damen und Herren in unseren TV Anstalten zu zeigen, wo das GG hängt.
Das wird mit Sicherheit nicht passieren, trotzdem eine gute Gelegenheit den Damen und Herren in unseren TV Anstalten zu zeigen, wo das GG hängt.
Nachfolgend mein Brief an KiKa, den ich per Kontaktformular zugestellt
habe. Nehmt meinen Brief, nehmt Teile daraus, verändert ihn nach Euren
Vorstellungen, verbessert Rechtschreib- und Kommafehler, jedoch macht was und
sendet diesen oder einen anderen Brief an KiKa! Zeigt, dass ihr nicht einverstanden seid!!!
Betreff: „Tahsins Beschneidungsfest“
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich Ihrer Programmankündigung entnehme, planen sie für den 19. Januar
die Ausstrahlung der Sendung „Tahsins Beschneidungsfest“ Diese Sendung ist aus mehrerlei Hinsicht mehr
als problematisch!
Am 12. Dezember 2012 beschloss der deutsche Bundestag, entgegen einer Bevölkerungsmehrheit,
die Beschneidung von Jungen straffrei zu stellen (§ 1631 d BGB). Eine zum größten
Teil fundierte und fern von genereller Religionsablehnung, Antisemitismus und
Antiislamismus geführte öffentliche Diskussion wurde vom Bundestag und der
Ethikkommission des Bundestages ignoriert. Seit dem ist viel passiert, unter
anderem das strafrechtliche Verbot der Verstümmelung
weiblicher Genitalien (§226 a StGB).
Dieses und andere Ereignisse haben die Diskussion um männliche
Beschneidung/ Genitalverstümmelung bis heute nicht zum Erliegen gebracht. So gibt
es z B. diverse Stellungnahmen vom „Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte“
der die Beschneidung von Jungen rundweg ablehnt [1]. Aber auch auf die
gleichwertige Funktion der Penisvorhaut und der Klitorisvorhaut wird hingewiesen [2].
Nicht nur aus dem Bereich der Ärzteschaft wird die Gesetzesregelung
bedenklich gesehen. Neben Prof. Holm Putzke [3], der mit seiner Festschrift durch
das Kölner Urteil bekannt wurde, haben sich, besonders nach Einführung von § 226
a StGB, diverse namhafte deutsche Rechtsgelehrte zu Wort gemeldet:
-
Rheinhard Merkel (Prof. für Strafrecht und Rechtsphilosophie,
Uni Hamburg) [4]
-
Tonio Walter (Prof. für Strafrecht, Uni Regensburg,
Richter OLG Nürnberg) [5]
-
Prof. Dr. Dr. Joseph Isensee (Staatsrecht) [6]
-
Prof. Dr. Thomas Fischer (Richter am BGH) [7]
Um nur einige Beispiele zu nennen. Eine umfangreiche Liste von juristischen
Kommentaren findet sich auf der Seite von Holm-Putzke [8]
Aber auch Betroffene, die durch die Beschneidung ihrer körperlichen
Integrität beraubt wurden, haben bis heute keine Stimme erhalten und wurden, im
Gegensatz zu Religionsvertretern, nicht vor dem Ethikrat gehört. Neben dem
Verlust „von einem Stück überflüssiger Haut“ werden auch Nervenzellen entfernt,
die für sexuelle Praktiken wichtig sind, die Schutzfunktion der Eichel geht komplett
verloren. Es gibt also neben medizinischen und rechtlichen Aspekten auch
moralische, sowie pers. Schicksale, die bisher in einer öffentlich geführten
Diskussion fast komplett ausgeblendet wurden.
So sehr ich Projekte begrüße die unseren Kindern die Sitten und Gebräuche
der verschiedenen (in Deutschland lebenden) Religionen und ethnischen Gruppen bekannt
machen, so sehr muss ich diese Sendung ablehnen, denn sie stellt sich gegen
jegliche erzieherische Prinzipien. Vor allem wenn sie selbst schreiben: der
kleine Tahsins hat Angst vor der Spritze. Natürlich haben Kinder Angst, ebenso
haben sie Angst vorm ersten Schultag, es ist jedoch an uns Erwachsenen und an
unserer Gesellschaft die Kinder vor diesen Ängsten soweit es geht zu schützen. Durch
Geschenke und auf einem Thron sitzen ist dies mit Sicherheit nicht getan. Das
Kind, das ja angeblich nach dieser Prozedur ein Mann ist, wird als
Projektionsfläche der Wünsche der Eltern hingestellt, und wenn es dann noch Geschenke gibt,
dann ist alles gut.
Sie führen kleine Kinder an eine medizinisch, (straf)rechtlich und ethisch
sehr fragwürdige Sitte spielerisch heran ohne auf Gefahren dieser Praktik für
Betroffene hinzuweisen, was Sie im Rahmen einer solchen Sendung für Kinder auch
nicht können!
In
meinen Augen verstoßen Sie als Sender gegen den Erziehungsauftrag,
gerade und im Besonderen, wenn Sie eine solche Sendung Kindern, die das
Gesehene nicht reflektieren können, ohne eine Gegendarstellung zum
Konsum
vorsetzen. Ich möchte Sie deshalb eindringlich bitten die Sendung vom
Sendeplan
zu streichen.
Schließen möchte ich mit einem den
Worten von Frau Dr. Jenny Goodman, einer britisch-jüdische Ärztin und
Psychotherapeutin:
"Ich bin zuversichtlich,
dass mein Volk so viele lebensbejahende, lebensfreudige und erkenntnisbringende
Traditionen hat, dass unsere Identität und kulturelle Selbstachtung ohne
Probleme überleben wird, wenn wir über die Beschneidung hinauswachsen, die ein
grausames Relikt ist, das ich immer als eine Abweichung vom Herzen meiner
Religion empfunden habe."
Diese Worte möchte ich ebenso auf den muslimischen Glauben beziehen. Stellen
Sie den Kindern das Fastenbrechen oder das Id-Al-Fitr (Ramadansfest) vor, den
Ramadan als ganzes, das Rosch ha-Schana
(das jüdische Neujahrsfest) oder andere für Kinder interessante und wunderbare
Bräuche dieser Religionsgemeinschaften. Aber bitte verschonen Sie unsere Kinder
davor ihnen Traditionen zu erklären, die erst durch Geschenke und ein großes
Fest für das betroffene Kind ihren Schrecken verlieren, die mit unserem
Rechtsstaat und unserer Verfassung, dem Verständnis von Schutz, dem wir unseren
Kindern bieten sollen und mit einer kulturell offenen Gesellschaft nichts zu
tun haben! Dieses auch unter dem Gesichtspunkt, dass dem kleinen Tahsins,
der dieser Ausstrahlung entgegenfiebert, weil er einmal im deutschen KiKa zu
sehen ist, nun nochmals weh getan wird!
Mit freundlichen Grüßen
Fußnoten
[1] Ärzte kritisieren Auswirkungen
des Beschneidungsgesetzes
12. Dezember 2013 im Ärzteblatt
12. Dezember 2013 im Ärzteblatt
[2] Kinderärzte fordern Schutz vor
Beschneidung
12.Juli 2013 im Ärzteblatt http://www.aerzteblatt.de/ nachrichten/55142/ Kinderaerzte-fordern-Schutz- von-Jungen-vor-Beschneidung
Hieraus:
>> „Der entsprechende Beschluss macht aber auch deutlich, dass der Gesetzgeber Jungen und Mädchen unterschiedlich behandelt“, sagte BVKJ-Präsident Wolfram Hartmann. Er verwies darauf, dass das Gesetz Mädchen vor Veränderungen an den Genitalien, unter anderem auch schon vor einer nur teilweisen Entfernung der Klitorisvorhaut schütze.
„Diese Vorhaut ist das Gegenstück zur Vorhaut der Jungen – deren Beschneidung ist kürzlich ausdrücklich legalisiert worden“, sagte Hartmann. <<
Hieraus:
>> „Der entsprechende Beschluss macht aber auch deutlich, dass der Gesetzgeber Jungen und Mädchen unterschiedlich behandelt“, sagte BVKJ-Präsident Wolfram Hartmann. Er verwies darauf, dass das Gesetz Mädchen vor Veränderungen an den Genitalien, unter anderem auch schon vor einer nur teilweisen Entfernung der Klitorisvorhaut schütze.
„Diese Vorhaut ist das Gegenstück zur Vorhaut der Jungen – deren Beschneidung ist kürzlich ausdrücklich legalisiert worden“, sagte Hartmann. <<
[3] Holm Putzke: Die strafrechtliche Relevanz
der Beschneidung von Knaben (PDF-Datei, 7.12 MB) – Festschrift für Herzberg
[4] After Cologne: male Circumcision and the Law –
Parental right, religious liberty, or criminal assault?. In: Journal of Medical Ethics. 2013, S. 444–449 (gemeinsam mit Prof. Holm
Putzke)
[5] Das
unantastbare Geschlecht
14. Juli 2013 in der Zeit
http://www.zeit.de/2013/28/ genitalverstuemmelung-gesetz- frauen
http://www.zeit.de/2013/28/
sowie:
Tonio Walter: Zwischenlösung muss ins Strafrecht – Zum Entwurf eines Beschneidungsgesetzes (PDF-Datei) – Uni Regensburg
http://www.uni-regensburg.de/ Fakultaeten/Jura/walter/daten/ publikationen/NJW-aktuell_45- 2012_Standpunkt.pdf
Tonio Walter: Zwischenlösung muss ins Strafrecht – Zum Entwurf eines Beschneidungsgesetzes (PDF-Datei) – Uni Regensburg
http://www.uni-regensburg.de/
[6] Isensee, Josef: Grundrechtliche Konsequenz wider geheiligte Tradition – Der Streit um die Beschneidung, in: in: JuristenZeitung (JZ) 2013, S. 317FPR 2013, 244327
[7] Dr. Thomas Fischer – Strafgesetzbuch StGB61. Auflage 2014. Buch. LXII, 2685 S. In Leinen
C.H.BECK ISBN 978-3-406-65234-
„Es geht vielmehr um Rechtsgüter
und Interessen verschiedener Rechtsgutsinhaber. Eine „Abwägung“ zwischen der
Religionsfreiheit von Gläubigen und der körperlichen Integrität von (noch)
nicht Gläubigen gibt es nicht, denn das Grundrecht der Religionsfreiheit
rechtfertigt keinesfalls absichtliche Körperverletzungen an Dritten. Daher darf
z.B. niemand eigene oder fremde Kinder mit religiösen Bildern tätowieren
(lassen) oder sie zur Austreibung von Teufeln physisch quälen.“
Sehr schöner Brief!
AntwortenLöschenDanke!
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